Wie bekommt man ein Kind was familienmitgliedern weggenommen wurde?

4 Antworten

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Es wird immer versucht zu Gunsten des Kindes zu handeln. Eine Unterbringung bei nahen verwandten ist natürlich besser für das Kind als bei fremden. Kommt natürlich auf die Verwandten an.

Nur wenn es keine Verwandten oder nahe stehende Freunde etc. gibt, die das Kind aufnehmen wollen und dürfen wird es an eine fremde Familie gegeben. Es aus dieser Familie nachträglich raus zu holen, ist dann je nach vergangener Zeit schwieriger.

Variante 1: Vor der Inobhutnahme

Wenn eine Kindeswohlgefährdung im Raum steht, dann wird mit den Eltern gesprochen und nach Möglichkeiten gesucht, um die Kindeswohlgefährdung abzuwenden. Wenn die Mutter also einsieht, dass sie z.B. alkoholkrank ist und ihr Neugeborenes nicht selbst versorgen kann, dann ist es IHRE Verantwortung, dass sie ihr Kind durch andere versorgt bekommt. Die Mutter hat das Sorgerecht, sie kann also bestimmen, dass das Kind zur Tante/Onkel kommt, während sie einen Entzug und eine Therapie macht. Das Jugendamt überprüft, ob die Kindeswohlgefährdung dadurch abgewendet ist und wenn ja, dann mischt es sich nicht weiter ein (evtl. sponsort es das sogar, indem Geld für eine Pflegestelle an an Tante/Onkel ausgezahlt wird).

Variante 2: Nach der Inobhutnahme

Erstmal wird das Kind komplett aus der Familie genommen. Je nachdem, welcher Vorwurf im Raum steht (Missbrauch, Gewalt) würde ich als Jugendamtsmitarbeiterin wohl erstmal das Kind fremd unterbringen und dann prüfen, ob Tante/Onkel das Kind gut schützen können. Wenn es "nur" um Vernachlässigung geht, dann ist das Kind hingegen bei Onkel/Tante erstmal gut aufgehoben.

Nach der Inobhutnahme geht das Gesprächerad wieder an. Es wird mit den Sorgeberechtigten nach Lösungen gesucht, damit das Kindeswohl gesichert wird und die Inobhutnahme überflüssig wird. Wenn die Mutter einer Fremdunterbringung bei Tante/Onkel zustimmt bzw. dies sogar vorschlägt, dann stehen die Chancen dafür eigentlich ganz gut. Denn solange die Mutter das Sorgerecht hat, ist sie entscheidungsbefugt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

ja, wäre möglich und das jugendamt ist angehalten, das zu machen, bevor es in eine pflegefamilie etc kommt

wenn das kind und die erwachsenen das wollen, passiert das so

sonst klagt man, dnan passiert es

mmllLiebex4 
Fragesteller
 24.08.2020, 11:10

okay danke für die Antwort das beruhigt mich ungemein.

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Man kann Pflegefamilie werden. Dann kann man Kinder aus Familien bekommen, die dort nicht bleiben können.

dadür muß man allerdings einige Auflagen erfüllen

Jujustarkinmir  24.08.2020, 11:13

wenn du halbwegs normal bist, werfen sie dir die pflegekinder eigentlich nach

meine frau wollte sich da nur mal informieren, ruft da an, redet bissel mit denen

wir verwerfen es wieder, da haben die alle mir unserem namen in unserer stadt angerufen, ob wir jetzt nicht doch pflegeeltern werden wollen

meine eltern, meine entfernte verwandtschaft, jeder wusste es dann

war unglaublich

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mmllLiebex4 
Fragesteller
 24.08.2020, 11:19
@Jujustarkinmir

Wow das ist krass. Traurig das pflegefamilien so benötigt werden. Und schön das es sie gibt für die armen Mäuse denen es nicht so gut geht. Ich habe auch schon mal drüber nachgedacht da ich genügend Platz habe. Aber ich weiss nicjt ob ich mit meinem 30 std teilzeitjob genügend Zeit habe ich habe selbst 2 Kleinkinder und ich will jedem einzelnen Kind gerecht werden.

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