Kann ein 5-jähriges Kind vom Jugendamt weggenommen werden wenn es kein Deutsch kann?

6 Antworten

Nein, ein Kind kann nur aus der Familie genommen werden, wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Diese liegt aber nicht vor, wenn das Kind kein deutsch spricht!

Nein. Ein Kind wird nur bei einer akuten Kindeswohlgefährdung aus der Familie genommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Wenn das Kind erst kürzlich nach Deutschland kam natürlich nicht. Sollte es schon länger hier sein, wird es zumindest in seinen Möglichkeiten beschränkt wenn es kein Deutsch spricht. Ob das nun für eine Inobhutnahme durch das Jugendamt reicht ist fraglich und vom Einzelfall abhängig. Vermutlich bedarf es dafür weiterer Entwicklungshemmnisse.

Wenn sonst alles in Ordnung ist, natürlich nicht. Aber die Eltern sollten das Kind in den Kindergarten schicken, damit es die Sprache besser lernt und so auch auf die Schule vorbereitet wird.

Wenn das Jugendamt denkt dass die Eltern sich nicht selbst um das Kind kümmern können kann es in eine Pflegefamilie kommen da ist das Sprachniveau des Kindes egal.