Inwieweit kann das Jugendamt einen dazu zwingen in einer Wohngruppe zu bleiben?
Ich bin vor einem halben Jahr freiwillig in eine Wohngruppe gezogen.
Inwieweit kann mich das Jugendamt dazu zwingen dort zu bleiben?
Ich bin dort hingezogen weil ich eine ziemliche Sozial Phobie und Schulängste hatte. Diese habe ich aber komplett überwunden.
Ich habe auch ein sehr gutes Zuhause und habe dort keinerlei Probleme. Meine Familie unterstützt mich immer und ich fühle mich dort wohl.
Kann mich das Jugendamt dazu zwingen in der Wohngruppe wohnen zu bleiben?
Ich bin übrigens ein 16-Jähriges Mädchen, der Auszug aus der WG ist aktuell eigentlich kein Thema, es würde mich aber trotzdem interessieren.
2 Antworten
Normalerweise gibt es doch Hilfeplangespräche.
Da solltest du das mal ansprechen, denn eigentlich ist ja das Ziel einer Inobhutnahme, dass das "Kind" langfristig wieder in die Familie zurück soll.
Ich denke nicht, dass es da irgendwelche Schwierigkeiten geben kann, denn dein Text liest sich so, als ob sich alle Seiten bemüht haben, dass du wieder "auf die Füße" kommst.
Das Ziel- Überwindung deiner Phobie- scheint doch erreicht zu sein.
Wenn Du merkst, es läuft etwas schief - entweder mit der WG oder mit Deinen Eltern - dann kannst Du Dich jederzeit an Deine Ansprechpartner wenden. Und mit denen besprichst Du dann die jeweiligen Probleme. Dich festnageln wird wohl keiner! Aber für Dich da sein, werden die immer!
Das möchte ich momentan auch gar nicht ansprechen weil ich dort ja auch Leute gefunden habe mit denen ich gut auskomme und mit denen ich die Zeit noch weiter genießen möchte ^^
Ich wollte nur wissen wie sehr ich da jetzt festhängen (: