Werkrealschule Baden-Württemberg 5 in Hauptfach ausgleichen?

2 Antworten

Haptfach kann man nur mit einem anderen hauptfach ausgleichen. Mit ner 3 bist du safe

Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung an Werkrealschulen

(Werkrealschulverordnung - WRSVO)

Vom 4. Juni 2019

§ 4 Versetzungsanforderungen

(1) Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 9 werden nur dann in die nächst höhere Klasse versetzt, wenn sie auf Grund ihrer Leistungen in den für die Versetzung maßgebenden Fächern und Fächerverbünden den Anforderungen im laufenden Schuljahr im Ganzen entsprochen haben und deshalb erwarten lassen, dass sie den Anforderungen der nächst höheren Klasse gewachsen sind.

(2) Die Voraussetzungen nach Absatz 1 liegen vor, wenn im Jahreszeugnis die Leistungen neben

1.

der Note »ungenügend« in einem oder

2.

der Note »mangelhaft« in zwei der für die Versetzung maßgebenden Fächern oder Fächerverbünden

in keinen weiteren für die Versetzung maßgebenden Fächern oder Fächerverbünden geringer als mit der Note »ausreichend« bewertet sind oder für diese weiteren Fächer oder Fächerverbünde ein sinnvoller Ausgleich gegeben ist. Ausgeglichen werden können:

1.

die Note »ungenügend« durch die Note »sehr gut« in einem anderen maßgebenden Fach oder Fächerverbund oder durch die Note »gut« in zwei anderen maßgebenden Fächern oder Fächerverbünden,

2.

die Note »mangelhaft« durch mindestens die Note »gut« in einem anderen maßgebenden Fach oder Fächerverbund.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung