Werdet ihr als ehemalige private Verkäufer bei ebay.de nach Abschaffung der Gebühren fur private Verkäufer wieder aktiv bei ebay?
Ebay hat zum 1. März die Gebühren für Privatverkäufer abgeschafft. Diese Gebühren waren u.a. Hauptgrund, warum z.B. ich nicht mehr als Privatverkäufer auf ebay aktiv war. Nun bin ich am Überlegen. Soll ich wieder oder lieber nicht? Wie denkt ihr drüber?
https://wortfilter.de/ebay-schafft-ab-dem-1-maerz-alle-gebuehren-ab/
Das Ergebnis basiert auf 12 Abstimmungen
4 Antworten
Wenn ich Ebay mal wieder als Verkäufer nutzen möchte, werde ich mich bestimmt freuen, dass die Gebühr abgeschafft wurde. Die hätte mich aber auch sonst nicht abgehalten - ich habe bloß nicht mehr so viel Zeug, das ich loswerden wöllte.
Ebay und Co sind jetzt verpflichtet jeden Verkauf am Finanzamt zu melden
Ist ja nicht so das dönerbudd trotz elektronischen Kassen das Essen nicht buchen
Aber doch nicht bei dieser Zahlungsabwicklung:
bei der ebay im Falle eines Käuferschutzantrags gegen die deutsche Rechtsprechung für Privatverkäufer entscheidet. Und ich gegen jedes Betrügerlein, das es mal versucht, klagen müsste.
Versicherter Versand ist natürlich Pflicht. Alles weitere werd ich noch klären
Wie geschrieben verkaufe ich keine hochpreisigen Sachen, eher Kategorie Flohmarktartikel, so bis 30€ Bei den horrenden Gebühren lohnte sich das nicht. Ich werd's evtl wiedermal angehen, werd ich beschissen, lass ichs halt wieder sein. Ich verkaufe eher wenig, sodass ich jeden Versand penibel dokumentieren kann.
Gibt halt nur versicherten Versand, was bei eher kleinpreisigen Artikel ja sowieso eher abschreckt.
Ich werds sehen.
Versicherter Versand ist natürlich Pflicht
Auch beim versicherten Versand bist du, entgegen der Regeln des BGB, nach denen der Kaufvertragvertrag abgeschlossen wurde, laut ebay-AGB dafür verantwortlich, dass das Paket beim Käufer ankommt.
Ich kann aber den Versand nachweisen und er ist versichert. Darauf kommt's mir an
Du scheinst es nicht zu verstehen: ebay ist das egal. Ist die Sendung nicht angekommen, haftest du laut deren AGB. Dass du den Versand nachweisen kannst, nützt dir nichts.
Was willst du da klären? In den AGB über den Käuferschutz steht es drin.
Auf gar keinen Fall. Oder wurde das Bezahlsystem, dass der Käufer sein Geld an ebay überweisen muß, und 180 Tage Käuferschutz genießt,, und ebay dein zwischenzeitlich ausgezahltes Geld wieder zurückfordern kann, auch abgeschafft? Das sind doch die Hauptgründe, warum ebay für Verkäufer keinen Sinn ergibt.
Nunja, es gibt auch einen Verkäuferschutz und wenn man ein paar Dinge beachtet, ist das aus meiner Sicht das kleinere Problem. Als Privatverkäufer mit Topbewertung konnte ich damals das eine oder andere mal davon profitieren.
Dass man nur noch über ebay zahlen kann, nervt mich natürlich schon.
Mir persönlich waren in erster Linie die Gebühren viel zu hoch, weswegen sich der Verkauf von Kleinartikeln nicht mehr lohnte.
es gibt auch einen Verkäuferschutz
ebay nennt das so, aber wie sollen in ihren Interessen widersprechende Käufer- und Verkäuferschutzbedingungen gleichzeitig anwenden lassen? 'Verkäuferschutz' ist ebay-Gelaber zum Einlullen. Wenn man sich die ebay-Seite zum Verkäuferschutz ansieht, stellt man fest, dass dieser darin besteht, unzutreffende negative Bewertungen zu entfernen. Wobei ebay überhaupt nicht in der Lage ist, festzustellen, ob eine Bewertung gerechtfertigt ist. Dann kann ebay noch verhindern, dass man als Verkäufer von einem Käufer angeschrieben wird. Mehr hat der Verkäuferschutz nicht zu bieten. Toll, oder?
Der Käufer kann hingegen bis zu 180 Tage nach dem Kauf einen Artikel reklamieren (wie soll ebay feststellen können, ob die Reklamation gerechtfertigt war?) und ebay fordert dann von dir das Geld für den Artikel zurück. Dagegen kannst du nichts machen, du hast dieser Bedienung zugestimmt. Du kannst zwar als privater Verkäufer die Gewährleistung ausschliessen, mußt sie aber, entgegen der Vorgaben des BGB, aufgrund der ebay-AGB 180 Tage lang geben.
Weiterhin kann der Käufer im Widerspruch zum BGB einen nicht erhaltenen Artikel reklamieren, obwohl laut BGB der Gefahrenübergang mit dem Absenden des Paketes durch den Verkäufer endet.
Wie soll man eine Verkaufsplattform mit einer solchen AGB ruhigen Gewissens empfehlen können?
Empfehlen würd ich gar nichts. Ich denke halt nur für meine Person drüber nach, weil ich ziemlich lange ziemlich rentabel verkauft hab.
Versuch macht kluch. Wenn ich auf die Nase fall, weiss ich, dass es ein Fehler war.
Ich verkauf ja ned viel, nix Teures, meist Krimskrams für um die 15-30€ Lohnt sich kaum, da Paypaltheater zu machen. Teure Sachen nur über Kleinanzeigen mit Abholung.
Mit paypal hat das nichts zu tun. ebay hat seine eigenen Regeln, die teilweise dem BGB widersprechen. Für mich ist das ein Grund, dort nichts mehr anzubieten.
Ja ich muss mal schauen. Bin noch ein bisschen unschlüssig, aber ich denke, ich werds versuchen. Wie gesagt, geht ja nicht viel verloren, sind meist solche Sachen, die ich früher aufm Flohmarkt angeboten hab. Aufhören kann ich immer
Hier noch mal die immer noch zutreffende Antrwort von @Ratefuchs007 zur Zahlungsabwicklung:
https://www.gutefrage.net/frage/kaeufer-auf-ebay-behauptet-einen-leeren-umschlag-bekommen-zu-haben-wie-beweisen-dass-es-nicht-meine-schuld-ist