Werden erwachsene azubis genauso behandelt wie minderjährige azubis?

6 Antworten

Wenn man neu in einer Firma anfängt und man ist zB 40 Jahre alt und der Vorgesetzte ich 35 dann muss man sich von ihm auch was sagen lassen. Das ist vollkommen normal. Das man als Azubi, egal in welchem Alter, nur als Arsch vom Dienst gesehen wird, kann ich so nicht unterstreichen. Das ist aber eine Konsequenz wenn man nicht mitdenkt, ständig dieselben Fehler macht und unkonzentriert ist. Aber auch dann ist es egal wie alt man ist dann ist ein gerechtfertigter Anschiss immer auszuhalten.

Mein Berufsschullehrer und meine Ausbilderin waren jünger als ich. Nur der Meister war älter aber er leitete mehrere Teile des Betriebes.

Gegenüber der minderjährigen Auszubildenden wurde mehr verlangt. Aber auch das Ausbildungsjahr hatte etwas zu sagen. Wenn keiner da war hatten die im höheren Ausbildungsjahr die Verantwortung. Egal welchen Alters. Das führte dazu, das ich mich einem Minderjährigen unterordnen mußte. Der teilte mir dann auch Arbeit zu. Später war ich es dann der den unter mir befehlen konnte - also wenn keiner der anderen da war.

Es wird schon gewisse Unterschiede geben, denn Peter ist minderjährig und da greift das JuArbSchG und bei einem Volljährigen gelten andere arbeitsbezogene Gesetze, Rechte und Normen. Der Ausbildungsinhalt unterscheidet sich aber nicht, d.h. er variiert nicht nach Alter, sondern ist für alle gleich.

Gruß

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Finanzbuchhalterin mit Fachkraft Rechnungswesen und KBM

Ich denke, da hast Du einen Punkt. Und als ich Azubi war, gab es eben auch nur die Möglichkeit, als junger Mensch SchützeArsch zu sein. Insofern ist es wohl besser, erstmal ein FSJ zu machen, dann ein Auslandsjahr, danach Studium und Abbruch ... um so Zeit zu schinden.

Die Werden gleich behandelt nur mus der Ausbilder mit konsequenten rechnen wen er den Älteren als dumm oder faul beschimpft Oder Er ihn wie den Letzen dreck behandelt den der 30 jähriege weis genau was zuviel ist und kann sich wehren was der 16 jährig noch nicht weis da seine rechte erst zb im 2 ten bzw im 3 ten Ausbildungsjahr unterrichtet wird! Uns ihm noch das Selbstvertrauen fehlt!

Der 30 Järiege ruft zb einfach die Kammer an oder denjenigen der zb für die Ausbildung da bezahlt! Oder er Weigert sich aufgrund des Verhaltens dort überhaupt Überstunden zu machen!