Werden die Eltern informiert wenn man im Krankenhaus liegt?

8 Antworten

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  1. Natürlich müssen die Eltern informiert werden. Bevor man dich weiter behandeln darf, als zur Rettung deines Lebens notwendig ist, müssen sie erstmal verschiedene Formulare unterschreiben, die Minderjährige nunmal nicht unterschreiben dürfen. Außerdem müssen die Eltern ja wissen, wo der Mensch ist, für den sie die Verantwortung tragen.
  2. Wer bewusstlos ist, spricht nicht und verweigert dementsprechend auch nicht den Transport. Außerdem können Minderjährige keine rechtskräftige Verweigerung aussprechen, das wäre wenn dann Aufgabe eines Erziehungsberechtigten (in dessen Obhut das Kind übergeben wird).
  3. Die Verweildauer im Krankenhaus hängt sehr stark davon ab, wie schwer die Person verletzt ist. Von einer einzelnen Nacht auf der Normalstation bis hin zu mehreren Wochen auf der Intensivstation ist da so ziemlich alles denkbar. Dass jemand, der nach einem Sturz das Bewusstsein verloren hat, wegen der offensichtlich vorhandenen Gehirnerschütterung mindestens 24h überwacht werden muss, steht nicht zur Debatte.

Zur Frage 1., wenn du minderjährig bist, ja. Dann werden deine Eltern informiert.

Zu Frage 2. Ich denke das liegt an der Ausprägung der Verletzung und wie diese behandelt werden muss.

Die zweite Frage kannst du aber besser einem Rettungsdienstler stellen oder Leuten die im Krankenhaus in der Pflege arbeiten.

Ja die Eltern werden informiert und ob die Ärzte dich mitnehmen, kommt auf die Wunde an. Wenn sie bedenklich ist, nehmen sie dich natürlich mit, egal was du sagst. Wenn du laufen kannst dann nehmen sie dich nicht immer mit

1.) Ja, die Eltern werden darüber in Kenntnis gesetzt. Auch bei Erwachsenen kann nach der Rechtsprechung davon ausgegangen werden, dass der Patient mit der Informierung von nahen Angehörigen einverstanden ist. Bei Minderjährigen müssen die Eltern mit Ausnahme der akuten Notfallbehandlung auch ihr Einverständnis in die medizinischen Maßnahmen erteilen, um die Informierung der Eltern, kommt man also nicht drum herum.

2.) Minderjährige können keine rechtskräftige Behandlungs- und Transportverweigerung aussprechen, das müssten ebenfalls die Eltern als dessen gesetzliche Vertreter tun. Einem Erwachsenen steht es grundsätzlich frei, ob er eine Behandlung und/oder einen Transport in ein Krankenhaus haben möchte, auch Erwachsene müssen jedoch den Rettungsdienst rechtskräftig von seiner Hilfeleistungspflicht entbinden, direkt nach einer Kopfverletzung mit Bewusstlosigkeit, gilt dies rechtlich als ausgeschlossen, sodass in solchen Fällen dann auch ein Erwachsener mitkommen muss, da er unter diesem Umständen keine rechtskräftige Verweigerung aussprechen kann. Den Patienten bei der ersten Äußerung keine Behandlung haben zu wollen wieder zu verlassen, dass ist ausgeschlossen, vielmehr verlangt die Rechtsprechung eine umfassende Aufklärung über alle möglichen Folgen einer Nichtbehandlung, die der Patient auch verstehen können muss und das ist nach solchen Verletzungen eben zunächst ausgeschlossen.

3.) Wie lange muss man im Krankenhaus bleiben. Müssen eigentlich gar nicht, ein Krankenhaus ist schließlich kein Gefängnis, auch hier gilt jedoch, dass die Verweigerung rechtskräftig sein muss. Man muss also solange bleiben, bis die Ärzte einem entlassen, als Erwachsener solange, bis man wieder in der Lage zu einer rechtskräftigen Verweigerung ist und als Minderjähriger bis man entweder vom Arzt entlassen wird oder die Erziehungsberechtigten einem gegen ärztlichen Rat mitnehmen.

Mfg.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.
Rollerfreake  16.04.2020, 16:54

Ggf. notwendiger körperlicher Zwang wird im übrigen durch die Polizei durchgeführt, diese würde dann hinzugezogen werden.

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Maxxismo  17.04.2020, 13:33
direkt nach einer Kopfverletzung mit Bewusstlosigkeit, gilt dies rechtlich als ausgeschlossen, sodass in solchen Fällen dann auch ein Erwachsener mitkommen muss, da er unter diesem Umständen keine rechtskräftige Verweigerung aussprechen kann.

Das ist pauschal falsch. Auch nach einer erheblichen Kopfverletzung kann ein Erwachsener unter Umständen wirksam entscheiden. Das muss im Zweifel der Notarzt vor Ort untersuchen.

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Rollerfreake  17.04.2020, 17:44
@Maxxismo

Okay, dann danke ich dir für diese Korrektur. Das war mir bislang unbekannt, in meinem Lehrbuch, steht etwas Anderes, da steht bei Commotio cerebri innerhalb der ersten 24 Stunden nicht, danke. Ebenfalls steht darin, direkt nach einem Krampfanfall oder einer Hypoglykämie ist eine Verweigerung ebenfalls ausgeschlossen. Mfg.

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Wenn man unter 18 ist dann werden natürlich die Eltern informiert. Wenn du Volljährig bist und dem Arzt sagst das niemand benachrichtigt werden soll dann geht das in Ordnung.

Bei einem Sturz mit Bewusstlosigkeit wird erst mal geschaut ob man Verletzungen hat und wie schwer diese sind. Sofern keine Verletzung, z.b Gehirnerschütterung erkennbar ist dann höchstens 1 Nacht.