Wer übernimmt?
Moin an alle,
Als ich heute vom Grundstück runter wollte, bin ich mit meinem Mofa gegen das Auto meiner Eltern gestoßen.. Es sieht echt fies aus, die Tür stand noch offen als ich rausgefahren bin und da ist jetzt eine Delle. Die Tür wurde dabei auch verbogen. Jetzt ist meine Frage: Übernimmt es die Versicherung oder bin ich einzig und allein dafür verantwortlich? Versteht mich nicht falsch, ich wollte Bremsen und kein Vernünftiger Mensch hat die Absicht beim rausfahren, einfach die Autotür seiner Eltern zu demolieren. Mich kotzt es aber eher an, dass das Auto gerade erst aus der Werkstatt kommt und ich zu inkompetent war um die Situation richtig einzuschätzen 🤦🏻♂️. Kann es die Versicherung zahlen oder sind wir davon ausgeschlossen?
Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen
3 Antworten
Naja. Dafür ist die Haftpflicht deiner Mofa zuständig.
Spielt soweit keine Rolle, ob das mein Auto oder das Auto deiner Eltern war
Nachfragen werden natürlich kommen.
Aber verzeihe mir, wenn ich sagen muss : du bist dämlich
Innerhalb einer Familie kann man sich nicht selber schädigen.
Wenn Du großes Glück hast zahlt die Mofaversicherung, ich vermute aber ehr nicht.
Eine private Haftpflichtversicherung wird sicher auch nicht zahlen, da es ein Schaden mit Fahrzeugen ist.
Ich hoffe das Beste, Augen auf im Straßenverkehr!
Grüße
Hallo
Ich glaube er meint er wohnt zu Hause!
Die private ist raus, die Mofaversicherung wird das sicher auch nicht zahlen.
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Wenn Sie jemandem versehentlich einen Haftpflichtschaden zufügen, zahlt Ihre Privathaftpflichtversicherung grundsätzlich auch, wenn es sich bei dem oder der Geschädigten um ein Familienmitglied von Ihnen handelt. Voraussetzung hierfür ist jedoch in aller Regel, dass Sie nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben.
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Die private ist raus...
Das ist völlig klar, darum geht es auch nicht.
...die Mofaversicherung wird das sicher auch nicht zahlen.
Weil...?
Wie gesagt, ich hätte gerne die einschlägigen §§.
Danke.
Der Kläger ist Halter zweier Kraftfahrzeuge, für die er als Versicherungsnehmer Kfz-Haftpflichtversicherungsverträge bei der Beklagten hält.
Und genau das wissen wir ja nicht mit Sicherheit.
Da warten wir noch auf die Antwort. Ich hatte das mal vor ganz vielen Jahren, als meine damalige Freundin in mein Auto gerauscht war. Wie immer sie das geschafft hatte. Und da ich Halter beider Fahrzeuge war, gab es nix.
Verständlich.
Mich hat nur die Aussage gestört, dass es grundsätzlich innerhalb einer Familie nicht möglich sei, sich selbst zu schädigen; was aber Unsinn ist, da es sich ja auch um unterschiedliche VN handeln kann.
Aber das werden wir wohl hier nie erfahren.
Den Schaden am Auto sollte die Haftpflichtversicherung Deines Mofas zahlen.
Den Schaden am Mofa zahlst Du selbst, es sei denn, Du hast für das Ding eine Vollkaskoversicherung.
Interessant.
Verlinkst Du bitte mal den/ die entsprechenden §§, aus denen das hervorgeht?
Danke!