wer ist schuld bei der Schlägerei?
ich M 19 Jahre alt. hätte eine frage wegen den recht in einer Schlägerei
ich angepisst schlecht Gelaunt da meine Freundin Schluss machte (Grund egal).
ich fuhr mit der bahn nach hause so gegen 23 Uhr und musste noch so 30 min laufen.
auf den weg bin ich mit 3 anderen Jungs aneinander gelaufen ich entschuldigte mich.
einer von den beleidigte mich warum auch immer. habe den gesagt das ich kein streit suche aber auch nicht da von weg laufe und in selben Atem Zug meinte ich auch das die mich lieber nicht anfassen sollten. danach sind alle ihre Wege gegangen also nicht passiert aber hier meine frage falls einer von den mich angefasst hätte dürfte ich mich sofort selbst verteidigen? (ich glaube die waren alkoholisiert da sie nach alk Stunken) LG
3 Antworten
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Selbstverteidigung: Was ist erlaubt?
§ 227 BGB befasst sich mit dem Begriff der Notwehr und zeigt auf, wie nah diese mit der Selbstverteidigung zusammenhängt:
(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.
(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.“
Das Selbstverteidigungsrecht gilt dementsprechend ab dem Moment, in dem ein rechtswidriger Angriff auf Eigentum (z. B. bei Diebstahl), die körperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung vorliegt.
Bei Selbstverteidigung ist die Definition im BGB festgehalten.
Bei Selbstverteidigung ist die Definition im BGB festgehalten.
Dabei muss der Angriff unmittelbar geschehen, bevorstehen oder andauern. Keinesfalls darf er schon eine gewisse Zeit zurückliegen. Je nachdem, welche Taktik Sie zur Selbstverteidigung anwenden, muss diese verhältnismäßig und erforderlich sein.
Es sollte also nicht außer Acht gelassen werden, dass auch die beste Selbstverteidigung ihre Grenzen hat. So heißt es in § 230 BGB:
Die Selbsthilfe darf nicht weiter gehen, als zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist.“
Wenn man körperlich beeinträchtigt wird, darf man sich immer wehren.
immer der, der anfängt (erster schlag)
ja aber must man nicht vorher bekannt geben das man in sinne ist sich selbst zu verteidigen oder kann ich den wenn ich er mich anfasst sofort auf den Boden werfen?