Wer hatte Vorfahrt in meinem Fall?
Guten Abend,
heute fuhr ich mit meinem Fahrrad den Fahrradweg entlang und kam dann auf die Straße (ca. 4km) wo von rechts Autos kommen können.
Es gibts nur geradeaus eine Straße und rechts, also links gibt es keinen Weg.
Ich war noch auf dem Fahrradweg und wollte die 4m lange Straße vorbeifahren, dann kommt man wieder auf den Fahrradweg. Und rechts war ein Auto, dieses hat auf mich gewartet.
Brauchte eh nur 2 sekunden für die 4m.
Musste sie warten? Ich meine es war ja rechts vor links. Musste ich nicht warten, bis sie vorbeifährt?
5 Antworten
Ein Fuß/Fahrradweg wird nicht als Straße angesehen, daher musst du Warten. Grundsätzlich gilt aber Rechts vor Links-nur musst du aus einer "richtigen" Straße kommen (Fuß/Fahrrad/Feld/Wald-Wege zählen hier nicht als richtige Straßen) und gleichzeitig darf kein Schild den Verkehr regeln.
Tatsächlich weiß ich nicht mehr, woher ich diese Info habe, sie scheint nicht zu stimmen.
Jedoch ergibt sich dies meist aus der Situation--->Bordstein o.ä. welches den Fahrradweg abgrenzt. Außerdem kenne ich nicht eine Kreuzung, wo einfach nur ein Fahrradweg in eine Landstraße mündet. Zumeist handelt es sich dabei dann gleichzeitig um einen Feldweg, welcher untergeordnet ist.
Eigentlich hätte das Auto Vorfahrt gehabt weil es von Rechts kam, stimmt schon.
Nur kennt man es allgemein von Radfahrern, dass sie sich da oftmals sehr Ignorant gegenüber ihren Pflichten oder Vorfahrt Anderer zeigen, weshalb der Autofahrer wohl auf seine Vorfahrt verzichtet hat um Ärger vorzubeugen. Vielleicht war es auch nur, weil der ohnehin fast stehen bleiben musste um aus seiner Sicht nach Rechts zu schauen und gab Dir freie Fahrt weil es für Dich aufwändiger gewesen wäre anzuhalten als für ihn.
Verstehe die Lage nicht wirklich ganz, aber der PKW hat wohl auf seine Vorfahrt verzichtet.
4 km in 2 Sekunden. Nicht schlecht mit nem Rad. Das sind ja nur 7200 km/h. Sicher, dass sie dich bei der Geschwindigkeit überhaupt gesehen hat? ;)
Da werden entsprechend Schilder gestanden haben, die den Verkehr regeln.
rechts vor links gilt nur in geschlossenem bereich =in der stadt !
ausserhalb und ohne zeichen = durchgehender verkehr vor querverkehr .
ausserhalb und ohne zeichen = durchgehender verkehr vor querverkehr .
Falsch! Rechts vor Links gilt IMMER, auch Außerorts. Einzige Ausnahme: Feld/Waldwege. Hier hat tatsächlich der Durchgehende Verkehr Vorfahrt (Es wäre viel zu umständlich, an jede Kreuzung ein Schild zu setzen).
Quelle: §8 StVO
Könntest Du mir dafür eine Quelle nennen? Natürlich sind eigenständig geführte Radwege richtige Straßen, auf die die Vorfahrtregeln anzuwenden sind. Selbst untergeordnete Verkehrswege (Feld- oder Waldwege) sind nach § 8 StVO Straßen.