Wer hat Erfahrungen mit Ahndung von Verstößen auf Privatparkplätzen z.Bsp.Discountern der Firma Park,-Control?

6 Antworten

Ich kann an manchen Orten die Vorgehensweise noch verstehen, insbesondere in den Innenstädten oder in Bahnhofsnähe werden diese Kundenparkplätze oft so zugestellt, dass nicht mehr ausreichend Parkraum besteht. Trotzdem ist hier manches im Argen und wird noch immer, seit der Einführung, heftig diskutiert. Letztlich ist es von deinem Einzelfall abhängig. Nennt sich Einzelfallprüfung.

In der Regel wird vom Discounter eine Privatfirma beauftragt dies zu überwachen, oft in derem Eigenauftrag. Sollten von diesen Dritten irgendwelche zivilrechtlichen Maßnahmen durchgeführt werden, vom Parkgeld bis zum Abschleppen, muss dies vorher angekündigt werden. Meistens mit solchen Schildern

https://www.stimme.de/regional/region/gleich-abschleppen-bei-aldi-gibt-s-erst-mal-einen-strafzettel-art-4032766

Diese müssen ausreichend erkennbar sein....

Beispiele:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/3387/

https://web.de/magazine/auto/strafzettel-supermarkt-parkplatz-regeln-gelten-beachten-34075572

Das ist ein etwas kniffeliges Thema , aber grundlegend darf der Eigentümer einer Parkanlage auch private Unternehmen zur Parkraumüberwachung engagieren , und ggf. Falschparker auch kostenpflichtig entfernen lassen .

Grundlegend muss der Eigentümer dann solche Aktivitäten auf seinem Gelände unübersehbar und deutlich vollständig lesbar samt konkreter Gebührenbenennung an jeglicher Zufahrt zu seinem Parkgelände aufstellen . Ansonsten könnte er nur auf folgendes Bezug nehmen :

Angemessene Gebührennachforderungen für Abschlepp- / oder Umsetzungsaufträge durch regional ansässige Abschleppunternehmen sind dann zur Schadenersatzforderung vom Eigentümer der Parkanlage durch entsprechende Rechnungen glaubhaft darzulegen .

Dieses darf aber dann aber tatsächlich auch nur alleinig die konkrete Gebührenaufstellung des Abschleppunternehmens umfassen , wenn o.g. Kenntnissetzung mit Verweis auf privatdienstliche Parkraumüberwachung an den Parkflächenzufahrten fehlt .

Ich habe samstags um 11 Uhr auf einem Parkplatz des Penny-Markts geparkt und wurde aufgeschrieben von einem Laden, der sich zynischerweise auch noch Fair-Parken nannte. Das vorgebliche Ziel ist es, Dauerparker zu erwischen. Am Samstag ist dort viel Laufkundschaft und eine überschaubare Anzahl von Dauerparkern. Ich habe vielleicht eine Viertelstunde geparkt oder meinetwegen zwanzig Minuten und die standen da wohl schon länger und haben das anzunehmenderweise gesehen.
Den Kaufbeleg hatte ich wegen der paar Kleiigkeiten weggeworfen.

Ein Schreiben an den Penny-Markt wurde nicht beantwortet. Die 24,50 habe ich bezahlt.
Seitdem kauf ich woanders.

Strafzettel kassiert und bezahlt da ich keine Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe gelegt hab. Die Firma macht nur das was als Regel ausgeschildert ist und wofür sie bezahlt werden. Ich habe da ein eher ein Problem mit dem Supermarkt/Discounter der so etwas beauftragt. Wenn ich Kunde bin und einen Strafzettel kassiere fühle ich mich ganz schön mies behandelt und werde überlegen ob ich da nochmal einkaufen gehe. Wenn jedoch unsere ach so soziale Menschheit die Parkplätze "ausnutzt" obwohl sie gar kein Kunde des Supermarktes ist, kann ich es auch verstehn wenn man so etwas als letztes Mittel wählt. Auf Nachweis wie zB Kassenzettel sollte dann aber dringlichst ein Erlass der Strafe folgen!

Das kommt auf die Zuständigkeiten an, besoffen Fahren oder ohne FE üben ahnden die nicht. Das melden die nur weiter.

Geht es um Parkverstöße, kommt vom Eigentümer eine entspr. Rechnung, wie von mir, wenn bei mir vor der Terrasse fremde Fahrer ihre Kisten abstellen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung