Wer hat bei Auslandseinsätzen die Befehlsgewalt über die Bundeswehr?

3 Antworten

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Da Auslandseinsätze nicht im Sinne des Grundgesetzes einen Verteidigungsfall bedeuten, verbleibt selbstverständlich die Befehls- und Kommandogewalt bei der Verteidigungsministerin.

Auslandseinsätze erfolgen immer in einem internationalen System kollektiver Sicherheit (das kann die UN, die NATO oder die EU sein) und bedeuten nicht, dass sich Deutschland im Krieg befindet. Aus diesem Grund tat sich die Politik in Deutschland auch viele Jahre schwer, von den Vorgängen in Afghanistan als "Krieg" zu sprechen - mit allem Recht erlebten die Soldaten vor Ort das so, aber "Krieg" heißt in der deutschen staatlichen Ordnung eben "Verteidigungsfall". Dabei würde sich nicht nur die Befehls- und Kommandogewalt ändern, es würden sich auch ein neues Verfassungsorgan (Gemeinsamer Ausschuss) bilden und bestimmte Rechte eingeschränkt werden. 

Insofern ist völlig klar, dass die Verteidigungsministerin Befehlsgewalt halt - die Bundeskanzlerin als Chefin der Bundesregierung ist aber natürlich federführend beteiligt, wenn es darum geht, ob die Bundeswehr an einem Auslandseinsatz teilnehmen soll oder nicht. Die Entscheidung darüber trifft aber der Bundestag.


herrvongraubau 
Beitragsersteller
 28.03.2016, 19:26

Vielen, vielen Dank :D.

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USA als Natochefsache die hat das letzte Wort noch vor der von der Leyen. Sie ist das zweite Glied in der Befehlsgewalt  im Auslandseinsatz weil es abgestimmt werden muss.Da kann ja nicht jeder herumballern je nach Lust und Laune.Die Nato ist keine Gemeinschaft die nur Im Krieg gemeinsam taktiert.Wer das glaubt ist Einfältig.


navynavy  25.03.2016, 21:03

So ganz absolut trifft das nicht zu:

1) Es ist richtig, dass es multinationale Verbände im Einsatz gibt - dabei sind aber nicht automatisch Amerikaner die obersten Kommandeure. Umgekehrt gab es z.B. ebenso deutsche NATO-Kommandeure in Afghanistan, die US-Truppen befehligten. 

2) Unabhängig von den NATO-Strukturen entscheidet allein der Bundestag über Teilnahme bzw. Fortdauer von Einsätzen der Bundeswehr. Dies kann auch gegen Beschlüsse der NATO erfolgen. Ebenso verbleibt als einzig entscheidender Vorgesetzter deutscher Soldaten der Verteidigungsminister - wenn dieser einen Befehl erteilt, der evtl. anderen Strukturen zuwiderläuft, ist dieser bindend. Das bedingt der Diensteid.

3) Natürlich - und dabei hast Du recht - gibt es in laufenden Einsätzen klare Absprachen über Zuständigkeiten und Aufgaben. Ein nationales Eingreifen in diese Strukturen ist nicht üblich, aber möglich - dazu gibt es z.B. das Einsatzführungskommando in Potsdam. Das ist u.a. für die operative Führung von laufenden Operationen zuständig. Auch auf dieser Ebene gibt es folglich sowohl nationale Kontrolle und Führung.

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Da der Verteidigungsfall nicht erklärt wurde: Die IBuK - die Inhaberin der Befehls- und Kommandogealt, derzeit Frau von der Leyen.