Wer haftet für Schäden durch Nothilfe?

7 Antworten

Nothelfer sind durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt, wenn sie selbst verunglücken.

Fremdschäden sind über deine private Haftpflicht gedeckt. Wenn du sie mit dem KFZ verursachst, über die KFZ-Versicherung

Es geht dann nicht um die Klärung eines Schuldvorwurfes, wer also hat den Schaden evtl. schuldhaft verursacht, sondern um das Mitverschulden:

"...Wenn der Fahrer am Steuer plötzlich und unvorhersehbar bewusstlos wird und sein Fahrzeug unkontrolliert weiterfährt, entfällt zwar ein Schuldvorwurf, objektiv liegt aber eine ganz erhebliche Mitverursachung vor. Es geht nur um das Maß der Schadensmitverursachung, nicht um das Mitverschulden (BGH 20.1.98 - VI ZR 59/97 - NJW 98, 1137; BGH 13.12.05 - VI ZR 68/04 - NJW 06, 896; BGH 1.12.09 - VI ZR 221/08 -; BGH 20.9.11 - VI ZR 282/10 -; zusammenfassend Schauseil MDR 08, 360; Beispiele für Verschuldensberücksichtigung: ...."


Cwmystwyth  17.06.2021, 17:58

Das bezieht sich auf den Schaden, den der Bewusstlose durch das unkontrollierte Fahrzeug verursacht. Das absichtliche Auffahren lassen ist ein anderer Tatbestand, der mit der ersten Situation m.E. nichts zu tun hat.

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Bergfex49  17.06.2021, 19:37
@Cwmystwyth

Hallo, jedenfalls eine knifflige Rechtslage, ich hatte es so interpretiert, dass auch Schäden am anderen Fahrzeug mit eingeschlossen sind und die Versicherung des verunglückten die schäden auch reguliert; jedenfalls danke für deinen Einwand

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Das über nimmt die KFZ Haftpflichtversicherung des ausgebremsten Wagens.

Wenn man hier eine echte Geschäftsführung ohne Auftrag sieht, könnte der Geschäftsführer Anspruch auf Schadenersatz bzw. Aufwendungsersatz haben.

ianal...

In so einem Fall haftet der Retter nicht für den Schaden.