Unterlassene Hilfeleitung als Busfahrer?
Hallo,
ein Fahrgast Steig bei mir ein und blieb neben einen Freien Sitzplatz stehen. Als ich Banden Kreisverkehr rangefahren bin hatte eine Frau im Kreisel nach Rechts zum Ausfahren geblinkt. Daraufhin fuhr ich langsam rein. Allerdings ist die Frau doch im Kreisel geblieben, weswegen ich etwas stärker auf die Bremse drücken musste, da es sonst geknallt hätte.
nun lag sie da und 1-2 Fahrgäste kamen der gestürzten Frau zur Hilfe. Ich habe gefragt ob alles in Ordnung sei und ob ich einen Krankenwagen rufen soll 2x. Dies wurde beide Male abgelehnt.
als sie ausgestiegen ist (ca. 20min später) drohte sie mir mich wegen unterlassener Hilfeleistung anzuzeigen. Ich war der Meinung, dass 2 Leute ausreichen zum Helfen. Zumal ich Ihr die Hilfe in Form von Krankenwagen angeboten habe.
wie sieht da die Lage aus?
7 Antworten
Der Fall dürfte eher grenzwertig sein, gerade bei einem Sturz kann man oft nicht davon ausgehen dass die Person wirklich beurteilen kann ob sie "okay" ist und da schreiben schon interne Richtlinien häufig vor dass ein Krankenwagen gerufen werden muss. Eine reine Frage nach Krankenwagen war in dem Moment vielleicht zu wenig, auch wenn ich nicht denke dass ein Gericht hier wirklich zu dem Schluss einer Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung kommen würde
Ich saß auf dem Fahrerplatz und sie lag neben mir auf dem Biden. Da allerdings 2 Gäste zur Hilfe kamen hatte ich es nicht für nötig gehalten auch Headhunter zu gehen, da sie schon geholfen wurde.
Der Bus hat doch sicherlich eine Kamera oder?
Allein daran sollte man sehen können, dass du zu ihr gegangen bist.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass da wirklich was auf dich zu kommt. Das ist nur das Gerede einer alten, verbitterten Frau.
Ich saß auf dem Fahrerplatz und sie lag neben mir auf dem Biden. Da allerdings 2 Gäste zur Hilfe kamen hatte ich es nicht für nötig gehalten auch Headhunter zu gehen, da sie schon geholfen wurde.
Hallo!
Für eine unterlassene Hilfeleistung braucht es entweder einen Unglücksfall oder eine (all)gemeine Gefahr oder Not. Beides liegt hier nicht vor.
Gefahr und Not bestand hier (nach dem Sturz) keinesfalls für alle Businsassen. Vielmehr ging es nur um die gestürzte Frau. Es war also keinesfalls (all)gemein.
Ein Unglücksfall lag hier ebenfalls nicht vor, da es nie das Risiko gab, dass sich der "Schaden", sprich die Gesundheitsgefährdung, noch vergrößert. Zudem kann ein Unglücksfall nicht vorliegen, wenn das Opfer Hilfe ablehnt.
Ein Fall des § 323c StGB dürfte daher ausscheiden.
Du hast sie nicht ignoriert und sie hat ja auch abgelehnt. Ich würde sagen du hast Hilfe geleistet. Aber ich bin kein Gesetzbuch also kann ich dir nicht zu 100% sagen ob meine Antwort richtig ist. Aber ich denke es ist schon richtig :)
Die Geschichte mag ich so nicht glauben, denn jeder Busfahrer ist bei einem Unfall verpflichtet, die Polizei zu rufen (selbst bei Blechschäden). Die hätte das ja geklärt bzw um die Frau gekümmert.
Weil ich bremsen musste und sie sich nicht festgehalten hat.
Ach sie war im Bus? Wenn ihr jemand aufgeholfen hat und sie einen Krankenwagen ablehnt, dann kann sie später niemanden was. Wäre vielleicht hilfreich gewesen, die Helfer nach Namen und Telefonnummer zu fragen, falls die Dame sich beim Busunternehmen beschwert.
Ja, sie sagte sie wolle keine rtW, also dachte ich die Situation ist bereinigt.
es kam ja zu keinem Unfall, den habe ich ja verhindert durch das Bremsen.