Wer haftet - Brief/Umschlag verschollen?
Hallo zusammen,
ich habe am 26.6 in einem Umschlag ein Spiel verschickt. Ich hab den Käufer darauf hingewiesen das ein Packet für 4.99 Versichert und mit TrackingID versehen ist.
Aber er wollte tzd. den unversicherten Post/Brief.
Nun haben wir den Fall, das er noch immer nicht das Spiel erhalten hat.
Morgen werde ich bei der Post einen Nachforschungsauftrag stellen. Das ganze wurde bei Ebay-Kleinanzeigen verkauft. Bezahl wurde über PayPal.
Nun habe ich ein paar Fragen:
Natürlich könnte sich der Verkäufer einfach das Geld zurückholen - PayPal Käuferschutz.
Doch da ich und der Käufer, also beide Parteien erstmal miteinander Kommunizieren und eine Lösung suchen gehe ich jetzt nicht davon aus, das der Käufer einfach direkt sein Geld zurückzieht.
Wie schaut da die richtige Regelung aus? Ich habe die Sendung am 26.6 zwar eingeworfen(Briefkasten); dieser wurde am 27.6 um 16:15 geleert, und eigentlich sollte die Sendung schon lange zugestellt sein, aber ich hoffe noch immer dass die Sendung ankommt.
Wenn ich am Ende dafür Haften muss, habe ich nicht nur die 30€ verloren, sondern auch das Spiel im Wert von 30€ inklusive der Marken für 3€. Demnach hätte ich als Verkäufer am Ende einen Schaden von 63€.
Ich hoffe ihr könnt mir etwas zu den aktuellen Gesetzen, hinsichtlich dieses Falles erzählen.
Jedoch bin ich wirklich am überlegen, nur noch per Versicherung+Tracking(4,99-L) zu verschicken.
Aber wer kauft am Ende ein Buch für 2€ und will dann 5€ Versand zahlen...
LG
26.06.letztes Jahr?
Nein Quatsch, letzte Woche. Also 2021
2 Antworten
vorangestellt: während ich meine Antwort schrieb hat ein Com.Exp. bereits geantwortet. Ich schreibe deshalb noch ein paar Hinweise für dich zusätzlich:
Lt. einem Focus-Bericht gilt ein Brief erst ab 20 Tagen innerhalb Deutschlands als "verloren". Erst danach soll es möglich sein einen Nachforschungsantrag zu stellen. Kann ich nichts dazu sagen. Allerdings muss den Antrag der Absender stellen, also du.
Ein Brief kann eig. nicht mit einer Sendungsverfolgung ausgestattet werden. Daher müsste es in diesen Fällen als Päckchen versandt werden. Mir ist jetzt nicht ganz klar, du hast ein Spiel als normalen Brief verschickt? Vielleicht liegt es daran. Großbriefe z.B. dürfen nur 2 cm dick sein und nicht schwerer als 500 g, in solchen Fällen sollte man immer den Shop zum Versand aufsuchen. (sorry, ich kenn die Maße nicht und weiß nicht ob du beim Shop warst, nur als Hinweis) Du müsstest dann nach einigen Tagen Besuch von der Post bekommen.....
PayPal immer mit Sendungsverfolgung verschicken. Steht auch laut und deutlich bei PayPal. Sonst hast du schlechte Karten.
Rein rechtlich bist du wegen § 447 BGB auf der sicheren Seite, wenn du die Sache verschickt hast. Das nützt dir in diesem Fall aber nichts: der Käufer hat ziemlich sicher die Sendung bekommen und wird nun von PayPal auch noch das Geld erstattet bekommen.
Blöd gelaufen für dich. Warum nur bietet man als Verkäufer Zahlung mit PayPal an und hält sich dann noch nicht mal an die Vorgaben von PayPal?