Wer entscheidet / gibt vor, wann auf welcher Zugstrecke wie viele Plätze in einem Zug zur Verfügung stehen müssen?

2 Antworten

Ganz einfach:
Regionalverkehr ist Sache der Bundesländer, diese Leistungen - und damit auch die Kapazitäten - werden regelmäßig ausgeschrieben und an den günstigsten Anbieter zugeschlagen. Da der Anbieter auch nur für das, was ausgeschrieben (= bestellt) war bezahlt wird, wird auch nur das gefahren, für mehr bekäme der ja kein Geld.

Im Nahverkehr bestimmt das grundsätzlich der zuständige Aufgabenträger, der bei einem Eisenbahnunternehmen einen Zug mit einer bestimmten Kapazität bestellt.

In Bayern ist das die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG), die dem Freistaat Bayern gehört:

https://beg.bahnland-bayern.de/de/die-beg/profil

Die BEG legt fest, auf welchen bayerischen Strecken Regionalzüge und S-Bahnen in welchem Takt und mit welcher Kapazität fahren. Diese Verkehrs­leis­tungen schreibt die BEG aus und vergibt sie an dasjenige Eisenbahn­ver­kehrs­un­ter­nehmen mit dem wirtschaft­lichsten Angebot.