Wenn man was in Dänemark etwas versendet und dort Porto zahlt, was verdient deutsche Post?

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Diese Frage - und viele andere Fragen rund um internationale Postdienste - ist im Weltpostvertrag (https://de.wikipedia.org/wiki/Weltpostvertrag) geregelt. Grundsätzlich gilt nach diesem Vertrag, dass eine Gebühr vollständig der Postverwaltung gehört, die sie erhebt. Für den Transport von Post zahlen die Postverwaltungen einander aber Ausgleichszahlungen, die nach dem Gewicht der übergebenen Postsendungen bestimmt werden. Dabei wird allerdings nicht jeder Brief einzeln gewogen: Gewogen werden Postsäcke und Postcontainer, die große Mengen an Sendungen enthalten.

Der Weltpostvertrag ist schon ziemlich alt; seine erste Fassung stammt aus dem Jahr 1874. Im gleichen Jahr wurde der Weltpostverein (https://de.wikipedia.org/wiki/Weltpostverein) gegründet, der bis heute für die Umsetzung des Weltpostvertrags und für seine gelegentliche Anpassung an neuere Anforderungen zuständig ist.

Die Geschichte des Weltpostvereins ist eng mit dem Namen des seinerzeitigen deutsch Generalpostdirektors Heinrich von Stephan (https://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_von_Stephan) verbunden, der an der Erarbeitung des ersten Weltpostvertrags maßgeblich beteiligt war. Im Weltpostvertrag galt ursprünglich die von Heinrich von Stephan vorgeschlagene Regel, dass Postverwaltungen einander für die Behandlung grenzüberschreitender Briefe keine Gebühren berechnen. Heinrich von Stephan begründete diese Regel mit der Überlegung, dass ein Brief in aller Regel einen Antwortbrief auslöst, wodurch die Briefmenge im internationalen Postverkehr ziemlich ausgeglichen ist. Mit dem Aufkommen von Massenpostsendungen werblichen Inhalts wurde diese Ausgeglichenheit der Briefmengen im internationalen Verkehr so sehr gestört, dass nach Gewicht berechnete Ausgleichsgebühren eingeführt werden mussten.

Diese Ausgleichsgebühren werden nicht nur für Briefsendungen, sondern auch für den internationalen Paketverkehr erhoben. Dabei gilt, dass Entwicklungsländer und Schwellenländer nur eine ermäßigte Gebühr für die Übergabe von Postgut entrichten. Diese Regel ist international derzeit vor allem mit Blick auf China umstritten. China gilt postrechtlich nach wie vor als Schwellenland und ist zugleich das Land mit dem bei weitem größten Aufkommen an Paketsendungen im internationalen Verkehr. Die ermäßigten Übernahmeentgelte für die Annahme chinesischer Paketsendungen werden inzwischen vielerorts (auch in der EU) als Wettbewerbsverzerrung zu Gunsten chinesischer Lieferanten wahrgenommen. Es gibt Bestrebungen, der Volksrepublik China den postrechtlichen Status eines Schwellenlands zu entziehen. Das würde chinesische Direktlieferungen etwas verteuern.

Hier noch ein Link, der die aktuelle Problematik der Situation mit China anspricht: https://beamberlin.com/logistics-101-universal-postal-union/

Ich weiß nicht ob sie überhaupt etwas daran verdient.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Post weltweit Verträge hat.

Was ist mit einem Päckchen aus dem Kongo?

Ich denke eher die Postgesellschft hat Glück wo am meisten aufgegeben anstatt hin versendet wird, oder es gibt jährliche Pauschalbeträge, aber ich weiß es nicht. Darüber habe ich mir noch nie Gedanken gemacht.

BorisG2011  12.04.2024, 15:31

Es ist gut 150 Jahre her, dass sich ein gewisser Heinrich von Stephan darüber Gedanken machte. Das Ergebnis war der Weltpostvertrag, der alle Einzelheiten des grenzüberschreitenden Postverkehrs bis heute regelt und an dem die Postverwaltungen so gut wie aller Länder der Welt teilnehmen.

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Was auch immer die beiden Vertraglich vereinbart haben.