Wenn ein Sparpreisticket erworben wurde?

4 Antworten

Maßgeblich ist die Verspätung am Ankunftsort. Daher kann es auch schon durch kleinere Verspätungen dazu kommen, dass die Zugbindung aufgrund einer nicht zu erreichenden Anschlussverbindung aufgehoben wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ÖPNV-Nutzer und viel mit dem Thema beschäftigt

In NRW gibt es die "Mobilitätsgarantie NRW" für den Regionalverkehr. Die besagt, daß man sich eine alternative Beförderung suchen darf, wenn die eigentliche Verbindung bei Abfahrt mindestens 20 Minuten Verspätung hat. Man kann dann (zunächst selbst bezahlt) ein Taxi oder einen Fernzug nehmen, um rascher ans Ziel zu kommen. Das Extraticket (Taxiquittung) reicht man per Formular ein und bekommt das Geld erstattet. Es gibt tageszeitabhängige Höchstsätze.

Andere Verspätungen sind ärgerlich, aber werden nicht erstattet.

Wenn der Anschluss zu einem Regionalzug (S, RE, RB) ist könntest du den nächsten nehmen da diese von der Zugbindung befreit sind. Ist es jedoch so das du einen Zug den FV berpasst hast wegen 5Minuten hast du leider pech. Aber am besten den ZuB des nächsten Zuges fragen und die Situation schildern manche nehmen dich dann auf Kulanz mit aber nur wenige.


Du hast keine Schuld an der Verspätung und hast für eine Dienstleistung bezahlt, die dann erbracht werden muss. Die Zugbindung ist dann aufgehoben und du darfst die nächstbeste Alternative nehmen