Weniger ausbildungsgehalt?

5 Antworten

Die Zahnärztekammer gibt zur Höhe der Ausbildungsvergütung für zahnmedizinische Fachangestellte lediglich eine Empfehlung heraus - festgelegt wird die Vergütung durch den Arbeitgeber und soweit diese über dem Azubi.Mindestloh liegt, ist das nicht zu beanstanden.

Anders ist es bei einer Beschäftigung in einer Klinik etc, dann gilt der dort ausgehandelte Tarif.

Also bei uns ZFA's ist das eigentlich ein geregeltes Gehalt, was im BLZK (Bayerische Landeszahnärztekammer - Ausbildungsvertrag genau bestimmt wird. Da kann oder bzw. wird nichts vom Arbeitgeber geändert

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Was irgendwo online für ein Durchschnittsgehalt steht ist relativ irrelevant, wichtig ist das die Mindestvergütung nach BBiG oder irgendwelche Tarifverträgen angewandt wird.

Plus minus 30% ist möglich, sofern der Arzt nicht einem Tarifvertrag unterliegt

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – PTA Ausbildung 2. Ausbildungsjahr

Lt Brutto/Nettorechner solltest du rund 760 € ausgezahlt bekommen. Du solltest bei der für dich zuständigen Kammer nachfragen.