Welchen Entscheidungsspielraum hat ein Abgeordneter aus den Reihen der zukünftigen Regierungsfraktionen bei der Wahl des Bundeskanzlers?

1 Antwort

Jeden, Art. 38, Abs. 1 GG:

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_38.html