Welchen Entscheidungsspielraum haben Abgeordnete zukünftiger Regierungsfraktionen b. d. Kanzlerwahl?

4 Antworten

Ein Anbgeordneter ist nur seinem Gewissen verpflichtet. Er nimmt keine Aufträge von seiner Partei, seiner Fraktion und schon gar nicht von seinen Wählern entgegen. Er hat ein freies Mandat und kann abstimmen wie er will und wählen wen er will. Soweit die offizielle Version.

Natürlich ist ein Abgeordneter nicht völlig frei in seinen Entscheidungen, wenn er wieder gewählt werden will. In diesem Fall ist er der sogenannten Fraktionsdisziplin unterworfen, die ein einheitliches Abstimmungsverhalten einfordert. Sollte er sich nicht daran halten, wird er von der Fraktions- und Parteispitze unter Druck gesetzt und wird bei den nächsten Wahlen keine Chancen haben, als Direktkandidat aufgestellt zu werden und/oder einen aussichtsreichen Listenplatz zu erhalten.

Abgeordnete sind nur nach der schönen Theorie unabhängig.

Faktisch müssen sie von ihren Parteitagen gewählt werden. Und sie wollen auch wiedergewählt werden und nicht nur einmal 4 Jahre im Parlament bleiben.

Dazu müssen sie in parteinternen Kungel- und Mauschelprozessen für einen aussichtsreichen Listenplatz vorgeschlagen werden.

Die einflussreichen Strippenzieher werden schon dafür sorgen, dass einer, der sich dem Willen der Fraktionsführung widersetzt, keinen solchen Platz bekommt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Fraktionsdisziplin

Wenn jeder Abgeordnete unabhängig wählen würde, wäre die Regierung handlungsunfähig. Der Kanzler könnte sich auf keine Mehrheit mehr verlassen, der Wähler würde den Überblick verlieren usw.

Deswegen gibt es den sogenannten Fraktionszwang ( siehe Link), der allerdings bei ethischen Fragen wie Präimplantationsdiagnostik außer Kraft gesetzt wird.

Richtig gezwungen wird aber natürlich niemand.

earnest  15.02.2013, 17:09

Richtig: Nur so ein klein bisschen gezwungen.

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Theoretisch kann er - gemäß Grundgesetz - wählen, wie er möchte.
Bei einer geheimen Wahl wird ihm niemand seine vielleicht vom Stimmverhalten seiner Fraktion abweichende Stimmabgabe nachweisen können.

In der Praxis beugen sich Abgeordnete meist dem "Fraktionszwang", insbesondere bei Wahlvorgängen, die nicht geheim sind. Tun sie das nicht, wird ihnen gern das Etikett "Abweichler" aufgedrückt, und sie werden bei der nächsten Wahl wahrscheinlich nicht mehr auf die Liste gesetzt.

Der "Fraktionszwang" ist im Grundgesetz nicht vorgesehen, existiert "offiziell" auch nicht, wohl aber in der Praxis.

Gruß, earnest

Nachtfahrer  15.02.2013, 15:05

Kann man auch so formulieren: die Grenze eigenständiger politischer Entscheidung ist durch die Chance einer Politikerkarriere gesetzt - und die erfordert nun mal Wohlverhalten.

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