Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um Innenarchitekt zu werden?

1 Antwort

Hier ein Beispiel aus dem sächsischen Architektengesetz:

"§ 1 (1) Die Berufsbezeichnungen „Architektin“ oder „Architekt“, „Innenarchitektin“ oder „Innenarchitekt“, „Landschaftsarchitektin“ oder „Landschaftsarchitekt“ oder „Stadtplanerin“ oder „Stadtplaner“ darf nur führen, wer

1.

unter dieser Bezeichnung in die von der Architektenkammer Sachsen geführte Architektenliste in der jeweiligen Fachrichtung oder in die Stadtplanerliste eingetragen ist,

2.

aufgrund einer Regelung eines anderen Landes der Bundesrepublik Deutschland zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigt ist"

Du musst also in die Architektenliste eingetragen sein. Über die Voraussetzungen (Studium, Berufserfahrung) dafür kannst du dich bei einer Architektenkammer informieren.

Woher ich das weiß:Recherche