Welche Strafe für Eltern, wenn Kind 112 unnötig gerufen hat?

2 Antworten

Das sind zwei unterschiedliche Dinge, die unterschieden werden müssen:

-eine bewusste Falschalarmierung (auch "Notrufmissbrauch", ein Tatbestand des Strafgesetzbuches, der §145 StGB), die Bedarf der "absichtlichen oder wissentlichen" falschen Alarmierung von Einsatzkräften,

-und dem hier beschriebenen alarmieren ohne reelle Gefahr aber in der irrigen Annahme einer bestehenden Gefahr. Circa 75% der Einsätze der Feuerwehr werden zwar im sog. "guten Glauben" aber ohne real bestehende Gefahr ausgelöst, die Gründe sind sehr vielfältig. In Deutschland könne solche Anrufer leider nicht belangt werden, weil sie sich immer auf ihre Laienmeinung berufen können und der Disponent nichts anderes machen kann, als zu schicken, selbst wenn er weiß, dass es totaler Schwachsinn ist.

Im ersten Falle ("Notrufmissbrauch") kann es zu zwei Verfahren kommen: zum einen eine Ermittlung der Staatsanwaltschaft aufgrund des Tatbestandes des §145StGB, welcher "...mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft" (Zitat) werden KANN. Präzedenzfälle liegen mir nicht vor. Zum zweiten werden Polizei und Feuerwehr ihre unnötigen Einsatzkosten auf den Anrufer abwälzen, diese können schnell im vierstelligen Bereich liegen. Zu Einsatzkosten der Polizei kann ich keine Angaben machen, wenn dich die Kosten eines Feuerwehreinsatzes interessieren, such nach der Gebührenordnung der Feuerwehr deiner Kommune. Was zusätzlich zu diesen Kosten auf den missbräuchlichen Besteller der Leistung zu kommen KÖNNTE, sind weitere zivilrechtliche Forderungen: du (beispielsweise) löst den Feueralarm eines öffentlichen Gebäudes aus, jemand stürzt bei der Evakuierung. Daran bist du (vermutlich) Schuld: Schadensersatzkosten, Schmerzensgeld etc können beansprucht werden. Ein weiteres Beispiel: ein Schloss muss geknackt werden, der Eigentümer verlangt Schadenersatz.

Im zweiten Falle ("Bestellung im guten Glauben") liegt keine strafbare Handlung vor, sondern nur unkluges Handeln. Dann werden dem Besteller gegenüber keine Leistungen in Rechnung gestellt oder sogar ermittelt. Es wird bei einer Belehrung oder einigen "netten" Kommentaren bleiben.

Bei meiner Antwort bitte beachten, dass ich nicht juristisch ausgebildet bin, sondern als Mitarbeiter einer Feuerwehr aus diesen Diensterfahrungen antworte!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wie kamst du denn auf die Idee, dass der Baum brennen würde? Hat etwas geraucht?

Wenn du im guten Glauben gehandelt hast, es also wirklich einen verständlichen und nachvollziehbaren Grund für die Annahme gab, dass der Baum brennt, dann wird im Normalfall keine Schadenersatzforderung gestellt. Jeder Mensch kann sich mal irren, und ein Kind erst recht.

Zu einer Schadenersatzforderung für den Einsatz kommt es in so einem Fall üblicherweise nur dann, wenn es sich um eine offensichtlich mutwillige Falschmeldung handelt.