Welche Pilotenlizenz kann ich bei der Pilotenausbildung bei der Bundeswehr erwerben?

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Du bekommst beim Militär eine "Militärflugzeugführerlizenz", entweder als 

1. Pilot mit der Erlaubnis oder Berechtigung zum Führen von strahlgetriebenen Kampfflugzeugen oder als 

2. sonstiger Strahlflugzeugführer (z. B. bei der Flugbereitschaft), Transportflugzeugpilot oder Hubschrauberpilot. 

Die gilt also nur für die Bw. 

In meiner Firma haben mal Piloten der Flugbereitschaft ihr Typerating auf A320 und A340 gemacht und mein Team hat dann für die Piloten beim LBA eine zivile Lizenz beantragt. 

Die gab es auch, aber mit der Einschränkung "Gültig nur für den Flugbetrieb auf Strahlflugzeugen der Bundeswehr ohne Schleudersitz." 

Diese Lizenz wurde dann wiederum vom Luftwaffenamt in eine militärische Pilotenlizenz umgeschrieben. 

Die Umschreibung von militärischen in zivile Lizenzen erfolgt gemäß den Vorgaben von 

"Artikel 10 - Anrechnung für im Militärdienst erworbene Pilotenlizenzen" der 

"VERORDNUNG (EU) Nr. 1178/2011 DER KOMMISSION vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt" 

Dieses Verfahren wurde schon zweimal geändert und daher kann es durchaus sein, dass nach den 16 Jahren Mindestverpflichtungszeit bei der Bw die Regelungen wieder ganz anders aussehen. 

Die Piloten der Flugbereitschaft mit Airbus-Typerating haben es am einfachsten, klar, aber warum sollten die wechseln? 

Dann kommen die Transportpiloten auf Turboprop (Lockheed P-3, Transall C-160, Airbus A400M). 

Für die Rettungs- oder Polizeifliegerei dann die Hubschrauberpiloten und zum Schluss die Kampfjetpiloten. Selbst ein zweisitziger Tornado ist kein MPA gem. der zivilen Vorschriften! 

Kommen wir zur zivilen Lizenz: 

Du darfst natürlich auch mit einer CPL als Verkehrspilot arbeiten. Eine ATPL ist nur für Kapitäne auf Flugzeugen, die mit zweiköpfiger Besatzung geflogen werden müssen, zwingend erforderlich. Nur Copiloten, die als PIC/R (vielleicht besser bekannt als SFO) den Kapitän im Reiseflug ablösen dürfen, bekommen schon als COP eine ATPL. 

Dazu müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, wie z. B. das Bestehen der ATPL-Theorie, 1.500 Flugstunden auf MPA (Multi-Pilot-Airplanes) und das Bestehen eines praktischen ATPL-Checks. 

Du kannst also gerne eine ATPL bevorzugen, nur machen da weder EASA noch LBA mit, wenn Du die Voraussetzungen nicht erfüllst. 

Es gilt: Hopp oder Topp, Sekt oder Selters, Militär oder zivil. Alles andere ist ein Lotteriespiel. 

Bei der Bundeswehr kannst Du nur die Militärpilotenlizenz erwerben. Damit darfst Du kein zivil registriertes Flugzeug fliegen. Es gibt allerdings die Möglichkeit, die Militärpilotenlizenz in eine zivile Lizenz umzuschreiben, was jedoch nicht ganz so einfach ist. Die Umschreibung in eine PPL dürfte noch das geringste Problem sein, Etwas schwieriger wird es schon bei der Umschreibung in eine CPL und eine ATPL lässt sich allein durch eine Umschreibung nicht erwerben. Fraglich ist weiterhin, ob Airlines so sehr erpicht sind, ehemalige Militärpiloten einzustellen. Als ehemaliger Pilot eines Transportgeschwaders mag das ja gehen, aber als ehemaliger Fighterpilot eher nicht.    

Was hier nicht steht, musst Du halt bei denen nochmals fragen!

https://www.bundeswehrkarriere.de/karriere/jetpilot-luftwaffe/33172?pk_campaign=Google%20AdWords%20Grundrauschen&pk_kwd=Jetpilot

PS: Du weißt aber auch schon, dass Du dich mind. 16 Jahre verpflichten miusst!!!

Lenni0208 
Fragesteller
 17.09.2016, 10:39

Ja, das ist mir bewusst, aber bei der Bundeswehr wird die Ausbildung finanziert. Das ist der große Vorteil, weshalb ich die 16 Jahre in Kauf nehmen würde.

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