Weiterleiten von Bild von Brüsten?

9 Antworten

Du machst dich nicht strafbar. Schließlich hat sie dir das Bild geschickt und sie hat das ja selbst gemacht deswegen ist das von Recht am eigenem bild sicher. Außerdem sieht man auf den Bildern kein kopf und ich denke nicht das sie zur polizei gehen wird, weil sie solche Bilder von sich verschickt, an personen die sie kaum kennt. Das ist schon traurig.

Also da hast du glaube ich nochmal Glück gehabt. was du getan hast ist in der Tat strafbar. Du hast ohne Berechtigung Bilder aus einem Privatchat weitergeleitet. Die Basis des Rechtsbruchs ist das "Recht auf das eigene Bild".

Da diese Bilder dir als "weitergeleitet" geschickt wurden liegt es nahe das diese angeblich 13-jährige bloß ein 80jähriger geiler Mann ist welcher mit der Angstmethode weitere noch freizügigere Fotos erpressen will.

Die Anzeige gegen dich wäre kein Problem, da deine Tel.Nr. bekannt ist. Da hilft auch keine Abmeldung, kein Umziehen oder leugnen.

Wenn die Anzeige tatsächlich kommt wäre ein volles Geständniss mit Entschuldigung ratsam aber nur wenn nachgewiesen wird von wo das Bild weitergeleitet wurde. Da die Bilder jedoch "entpersonalisiert" sind, hat sich die angeblich 13-jährige ein juristisches geniales Hintertürchen offengelassen. Die Bilder zeigen keine Details welche auf eine bestimmte Person zurück zu führen sind.

Alle entpersonalisierten Bilder sind zum Weiterleiten geeignet.

Ich würde mir Alles auf einem Stick speichern und sichern. Wenn weitere Nachrichten von der 13-jährigen kommen, speicher auch dies ab und kommentiere oder diskutiere nicht mehr mit "Ihr".

13-jährige können nur über einen Vormund oder den Eltern anzeigen machen, was die Drohung noch unglaubwürdiger erscheinen läßt.

Ich würde nicht über diese Situation lächeln, wenn ich in deiner Haut stecken würde. Doch rate ich dir darüber so lange zu lächeln bis die Anzeige eintrudelt. Dann legst du alle gespeicherten Daten und dein Geständniss vor mit der oben genannten Bedingung.

Woher ich das weiß:Recherche

Es kommt darauf an, ob du davor wusstest, wie alt sie ist und ob sie die Fotos unaufgefordert oder aufgefordert geschickt hat.

Bei einer Whatsappgruppe bei der es um das Versenden von Nacktfotos geht, gehe ich nicht von einer Verbreitung von pornographischen Schriften aus, da alle ,zumindest schlüssig, damit einverstanden waren.

Was aber schlimmer ist, ist womöglich die Verbreitung oder der Besitz Kinder/Jugendpornographischer Schriften §§184b, 184c StGB. Wenn Du in an einem Gruppenchat teilnimmst in dem regelmäßig Nacktfotos minderjähriger (bis 14) oder Jugendliche (bis 18) verschickt werden, und du sie somit auf deinem Handy speicherst, machst du dich strafbar. Ermittlungsverfahren bei diesen Kriminaldelikten sind extrem unangenehm! Riskiere so etwas nicht! Gehe sofort aus solchen Gruppen raus, mache so etwas nie wieder und hoffe auf das Beste.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Selber Schuuuuld.

Woher ich das weiß:Hobby – Spaßvögeln!

Versuch sie anzurufen. Theoretisch kann sie dorthin gehen da du es theoretisch nicht weiter senden darfst. Ob sie es war kann keiner bezeugen sie , sie würde wenn der Polizei auch nur erklären müssen warum sie Dir dies gesendet hat, eine Anzeige kann sie aber stellen wenn sie das möchte. Aber ich denke dass die Anzeige wieder eingestellt wird oder nach einem Brief zu dir nachhause nichts weiter passieren wird ... viel Glück!