Gruppe schickt Bilder?

4 Antworten

Grundlegend hast du dich ebenfalls strafbar gemacht.

In solchen Fällen bist du verpflichtet Strafanzeige zu erstatten, sowie dich sofort erkennbar von der Gruppe zu distanzieren.

Im Wortlaut hast du dich wegen Strafvereitelung strafbar gemacht:

§ 258 Strafvereitelung

(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.

(3) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, daß er selbst bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird oder daß eine gegen ihn verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird.

(6) Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei.

Deine "Freunde" haben sich wegen verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (Nazis) strafbar gemacht:

§ 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 oder Absatz 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in einem von ihm verbreiteten Inhalt (§ 11 Absatz 3) verwendet oder2.einen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der ein derartiges Kennzeichen darstellt oder enthält, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.

(2) 1Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. 2Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

(3) § 86 Abs. 4 und 5 gilt entsprechend.

Da ein Großteil aller Gruppenmitglieder Minderjährig und somit Strafunmündig sind, bleibt ein Strafantrag erfolglos.

Sollte jedoch ein Beteiligter (auch du) über 14 Jahre alt sein, musst du Anzeige erstatten.

Bester Gruß

Moinmoun 
Fragesteller
 13.10.2021, 19:07

Digga bombardierst mich mit den ganzen Gesetzen alter was kann ich bitte dafür das ein Freund mich da reingemacht hat als ich die Bilder sah hab ich die Gruppe verlassen. Wieso soll ich eine Strafe bekommen was ich nicht gemacht habe

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JohnWayne1106  13.10.2021, 19:33
@Moinmoun

Das ist Gesetz.

Du weißt das jemand anderes eine Straftat begangen hat, und bringst diese nicht zur Anzeige.

Demnach hast du dich ebenfalls strafbar gemacht.

Anders ist es, wenn ein Familienmitglied eine Straftat begeht, da darfst du schweigen.

Wie alt bist du?

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Moinmoun 
Fragesteller
 13.10.2021, 19:36
@JohnWayne1106

15 und dafür soll ich 5 Jahre im Knast und wie soll ich die anzeigen wenn ich deren Name nicht kenne ich weis nur das sie 13 sind mein Freund hat Mich ausversehen da heineingeschickt und anzeigen du ich aufjedenfall niemanden vorallem nicht wenn ich die Person nicht kenne

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JohnWayne1106  13.10.2021, 19:44
@Moinmoun

Jetzt reiß dich doch mal zusammen...

5 Jahre Bau wegen ein paar Bilder - niemals.

Desweiteren findet mit 15 Jahren Jugendstrafrecht statt, womit die allgemeinen Strafrahmen des StGB nicht gelten.

Dieser Strafrahmen gilt für Wiederholungstäter, und viel Schlimmere Straftaten in diesem Bereich.

Es ist ja ein Unterschied ob du jetzt ein Hakenkreuz in WhatsApp teilst, oder als Moderator eine Nazibinde am Oberarm trägst, was die halbe Welt sieht...

Demnach wird auch verurteilt.

Da du jedoch 15 bist, möchte ich dir schon nahelegen Anzeige zu erstatten. Diese geht auch gegen Unbekannt - Polizei und Staatsanwaltschaft bekommen schon raus, wer das gesendet hat.

Gruß

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jonas129  17.10.2021, 01:34
@Moinmoun

Lass einfach gut sein und die ihr leben leben. Bei sowas ist mehr Kopf zerbrechen als sonst was

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JohnWayne1106  17.10.2021, 15:10
@jonas129

Wenn es nicht rauskommt, schweigen!!!

Wo kein Kläger da kein Richter.

Abgesehen davon muss es ihm erstmal bewiesen werden...

Gruß

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Es ist gut dass du die Gruppe verlassen hast sowas geht gar nicht finde ich

was meinst du mit 13 ? Das Alter der Personen oder die Anzahl der Leute in der Gruppe?

weil wenn du das Alter der Leute damit meinst sollten die Eltern mal ein ernstes Wörtchen mit den Kids reden meiner Meinung nach

Sie machen sich damit strafbar. Ich hoffe sehr, dass sie erwischt werden. Schau einfach, dass du alle Bilder sofort löschst und nicht weiterschickst. Dann hast du alles richtig gemacht :)

jonas129  17.10.2021, 01:34

Kommt eh nix bei rum

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Du hast genau das Richtige getan: raus aus der Gruppe. Wenn du die Bilder nicht mehr aus dem Kopf kriegst, solltest du dir Hilfe von Erwachsenen holen: zeig es deinen Eltern, Lehrern ...

Das hätte auch den Vorteil, dass diese Leute aufhören mit so einem Schwachsinn.

Moinmoun 
Fragesteller
 13.10.2021, 18:43

wie finden die sowas allein schon wie man zu dem Thema kommt

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