Weiterbildung als Rettungssanitäter?

3 Antworten

Du musst mindestens 18 Jahre sein, dabei ist es egal ob du Erfahrung hast oder nicht.

Bei uns gibt es einen Einstellungstest. Mit schon zum Teil schweren Mathe Aufgaben.

Zusätzlich sollte man als notsan sowieso gut in Mathe sein.

Versuchen kannst du es, aber mindestens Realschule sollte es schon sein.

iwaniwanowitsch  19.11.2022, 19:13

Im NFS-Gesetz ist die Regelung eindeutig:

Voraussetzung für den Zugang zu einer Ausbildung nach diesem Gesetz ist,
1.
die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und
2.
im Fall einer Ausbildung
a)
an einer staatlichen Schule (§ 5 Absatz 2 Satz 1)
aa)
der mittlere Schulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder
bb)
eine nach einem Hauptschulabschluss oder einer gleichwertigen Schulbildung erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer,
2
Apokalypse143  19.11.2022, 19:19

Warum gut in Mathe?

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Melinda1996  21.11.2022, 07:22
@Apokalypse143

naja du musst da schon mal im Kopf ausrechnen können wieviel mg Wirkstoff des Medikaments jetzt auf wieviel ml in der Spritze drin sind.

Dazu hast du im Rettungswagen keinen Taschenrechner. nur mal so als beispiel

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Nein, die Qualifikation zum Rettungssanitäter in Verbindung mit einem Hauptschulabschluss berechtigt nicht zur Ausbildung zum Notfallsanitäter. Nach §8 Notfallsanitätergesetz (NotSanG), ist Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ein mittlerer schulischer Bildungsabschluss, eine gleichwertige Schulbildung oder ein Hauptschulabschluss mit zusätzlich einer abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer. Wegen der Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes zudem auch die Volljährigkeit. In der Praxis, sind die meisten Auszubildenden Notfallsanitäter Abiturienten oder haben einen sehr guten Realschulabschluss.

Mfg

Nein.

Die RS- Ausbildung wird für die Ausbildung des NFS nicht angerechnet, anders als die des RA.

Für die Ausbildung zum NFS ist ein Realschulabschluss oder eine mindestens zweijährige, anerkannte Berufsausbildung erforderlich.

Siehe im Notfallsanitätergesetz.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung