Wegen Spicken Schulstrafe?

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Früher war es wie im allgemeinen Strafrecht nicht möglich, dass EINE Straftat ZWEImal geahndet wird. Das hat sich zumindest im Schulrecht geändert: Eine "nicht erbrachte Eigenleistung" wird zu Recht mit der Note "ungenügend" geahndet; hinzu kommt ein möglicher Verweis wegen offensichtlichen Betrugs / Plagiats.

(Eine dritte Bestrafung wegen erwiesener Dummheit wird dir erspart bleiben.)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Über einen Verweis entscheidet die Lehrerin sowieso nicht allein. Es bleibt bestimmt erstmal bei einer Verwarnung, wenn du sonst noch nicht auffällig warst.

Dass du eine 6 bekommst ist ja klar.

Irgendwas fehlt in der Geschichte. Im Normalfall bekommst du ne 6 und das wars. Es muss mehr vorgefallen sein, um diese Reaktion der Lehrerin auszulösen.

Das kommt allein darauf an, was Du Dir bisher sonst noch so zu Schulden hast kommen lassen. Wegen einmaligen Spickens fliegt man jedenfalls nicht von der Schule. Aber Deine Lehrerin weiss vermutlich eher, wovon sie redet.

Naja das ist nicht nur Spicken.

du hast eine richtige Straftat begangen. Plagiate zu erstellen ist kein Kavalliersdelikt und das gilt auch für einfache Klassenarbeiten.

Du hast geistiges Eigentum von anderen als deines verkauft.

Damit wäre ein Schulverweis nicht unmöglich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – man lebt halt xD