Waschmaschine von Privat gekauft - Defekt- Rechte?
Ich habe vor 2 Wochen eine Siemens Waschmaschine für 80 Euro gekauft. Das Angebot war bei dhd24.de inseriert und von Privat. Die Maschine funktionierte allerdings nicht, obwohl ein Einwandfreier Zustand versprochen war. Mein Freund reparierte sie dann und sie lief 2 mal. Heute qualmte sie dann plötzlich die ganze Wohnung voll und mir reicht es jetzt.
Ich habe den Verkäufer angerufen, das Problem geschildert und er möchte sie jetzt zurück nehmen. Allerdings haben wir dadurch wieder 20 Euro Spritkosten, da er nicht bereit ist, sie abzuholen. Habe ich einen Anspruch auf diese Spritkosten, wenn er mir etwas verkauft, was dann, entgegen der Absprache kaputt ist?
4 Antworten
Habe ich einen Anspruch auf diese Spritkosten, wenn er mir etwas verkauft, was dann, entgegen der Absprache kaputt ist?
Ja. Gem § 439 BGB hat der Verkäufer die Transportkosten für die Rücksendung zu tragen, auch wenn er geschuldete Nacherfüllung eines Sachmangels direkt durch Vertragsrücktritt erfüllt. Gem. § 434 schuldete er euch nämlich den sachmängelfreien Übergang der Ware, der vertraglich so zugesichert war :-)
Allerdings solltet ihr den Reparaturversuch besser für euch behalten - damit erloschen nämlich eure Nacherfüllungsansprüche :-O
G imager761
Genau das meint ich ja: mit eigenmächtigem Reparaturversuch ist der VK von Nacherfüllung frei :-O Ist der Reparaturversuch sogar erkennbar, hast der K keinerlei Anspruch mehr :-)
Dabke für HA ;-)
G imager761
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
Was hat dieser copy&paste Beitrag mit der Fragestellung zu tun? Nichts.
Selbst wenn der VK Nacherfüllung verweigert und Wandelung bzw. Rücktritt greift, hätte der dann die Ware auf seinen Kosten zurücknehmen müssen, wie immer er das veranlasst.
Vielen Dank, ihr habt mir sehr geholfen. Habe mit ihm telefoniert und er sagte, er sei zu nichts verpflochtet und ich hätte pech. Habe ihm dann mit dem Ordnungsamt gedroht ( er hat kein Gewerbe angemeldet, aber eine riesen Lagerhalle usw. und gesagt, ich habe eine gute Rechtsschutzversicherung. Ende vom Lied: Er holt die Maschine ab und trägt sie sogar mit seinem Helfer zusammen 3 Stockwerke nach unten. Geht doch :) Danke nochmal. Weiter so.
Deine RV hätte dir wenig genützt, und das Ordnungsamt interessiert sich für zivilrechtliche Vertragsangelegenehiten herzlich wenig :-)
Falls das so stimmt, haben ihn weniger deine inhaltslosen Drohgebärden als reine Kulanz dazu veranlasst :-)
G imager761
Hier werden 2 Dinge vertauscht....
Klar, bei Privatkäufen hat man keine Gewährleistung....
Aber:
Wenn man Ware vorher extra als "einwandfrei" deklariert, und sich nachher herausstellt, dass dies nicht der Fall ist, liegt schon beim Kauf ein Mangel an der Ware vor, und wenn man böse denkt sogar eine arglistige Täuschung. Und somit ist der Kaufvertrag anfechtbar.
Wenn er gesagt hätte, nun im Moment funktioniert sie gut, aber sie ist halt alt, wie lange sie noch hält weiß ich nicht, wäre es was anderes gewesen....
Aber bei dir ist es ja anders, insofern muss er die Maschine zurücknehmen, und dir auch die damit entstandenen Kosten erstatten....wie u.a. die Benzinkosten.....
Die Rechtsgrundlagen dafür stehen alle im BGB....
Viel Erfolg...
Da hast du keine Chance. Bei einem Privatkauf hast du sehr wenig Rechte. Gekauft wie Gesehen. Leider Pech! Sei froh, dass sie überhaupt zurückgenommen wird!
Da hast du keine Chance. Bei einem Privatkauf hast du sehr wenig Rechte. Gekauft wie Gesehen. Leider Pech!
"Ein Blick in das Gesetz vermeidet Geschwätz" (Juristenweisheit): Lies mal §§ 434, 439 BGB :-O
Auch ein privater Verkäufer schuldet sachmängelfreien Übergang der Ware: "Gekauft wie gesehen" oder "Privatverkauf, keine Rücknahme, Umtausch..." sind rechtsunwirksame, nichtige Klauseln :-)
Allenfalls eine darüber hinausgehende Sachmängelhaftung kann privat wirksam ausgeschlossen werden (also muss keine einjährige "Gewährleistung" bei Gebrauchtgüterkauf gewährt werden).
G imager761
So sieht's aus! Lasse mich gerne eines besseren belehren. Wieder was dazu gelernt.
ja ist so, das einzige problem ist, dass dein freund daran rumgefummelt hat, ich würde als verkäufer jetzt sagen, sie war in ordnung und dein freund hat sie kaputt gemacht, dann muss nen gutachter etc ran...