Käufer will Privatverkauf zurückgeben?

5 Antworten

Wenn Du das Gerät ausdrücklich als defekt verkauft hast, gibt es keine Möglichkeit zum Widerruf oder zum Rücktritt.

Konnte lt Beschreibung der Anschein entstehen, das es sich um ein betriebsfähiges Gerät handelt, jedoch ein Gerät geliefert wurde das dem nicht entspricht, ist der Vertrag deinerseits noch nicht erfüllt worden und der Käufer verlangt mit vollem Recht sein Geld zurück, da er etwas anderes bekommen hat als er gekauft hat und nicht davon ausgehen muss, dass du in der Lage bist das Gerät auf deine Kosten fachkundig zu reparieren (Nachbesserung) oder mehrere gleichartige Geräte lagermäßig bereit hälst.

Fapou 
Fragesteller
 18.04.2021, 15:25

Das Gerät funktioniert, lediglich die Registrierung sei nicht möglich. Ich habe dieses Gerät nur an den Strom angeschlossen und es hat funktioniert. Eingerichtet habe ich es erst garnicht

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AliSen1000  18.04.2021, 15:34
@Fapou

Funktionsfähig bedeutet nicht nur, dass die Lichter funktionieren, sondern, dass jede serienmäßige Funktion funktioniert, sollange du diese Funktion nicht vertraglich ausgeschlossen hast.

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verreisterNutzer  18.04.2021, 15:35
@Fapou

Damit ist es nicht uneingeschränkt benutzbar.

Wenn du etwas kaufst,egal ob neu oder gebraucht und davon ausgehen kannst, ein betriebsfähiges Gerät zu erhalten, dann müssen auch ausnahmslos alle Funktionen wahrnehmbar sein, ansonsten handelt es sich um ein defektes Gerät.

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AliSen1000  18.04.2021, 15:35
@AliSen1000

ansonsten ist dem Vorredner vollkommen zuzustimmen. Ich würde dir aber empfehlen mal zu versuchen herauszufinden, ob es eine andere Möglichkeit gibt

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Eine Fritzbox kann man auf Werkseinstellungen zurücksetzen. Wär mir neu, dass man eine Fritzbox registrieren / aktivieren muss / kann. Hab seit vielen Jahren welche in Betrieb

Fapou 
Fragesteller
 18.04.2021, 15:19

Scheint nicht zu funktionieren die Person hat es bereits probiert.

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HarryXXX  03.11.2021, 03:04

Bei Kabelanschlüssen ist die Fritzbox beim Provider registriert. Man muss auch selbst gekaufte Fritzboxen zuerst registrieren lassen, bevor sie in Betrieb genommen werden können. Dementsprechend muss man sie beim Verkauf deregistrieren lassen.

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Ebay Kleinanzeigen ist ein rechtlich nicht ausreichend geschützter Bereich. Er kann drohen womit er will, letztendlich hat er nach einer Fritzbox verlangt und die hat er auch erhalten. Das Gerät ist funktionsfähig und wenn du nicht ausdrücklich behauptet hast, dass man sie auch registrieren kann, kann er rechtlich nichts ausrichten.

Wie sah die Anzeige aus? Wurden Garantie /Gewährleistung/ Rücknahme ausgeschlossen? Allerdings ist es hier kompliziert, da du ja davon ausgegangen bist, dass die FB nicht defekt ist, sprich funktioniert.

Wurde denn explizit erwähnt, dass die FB von einem VF Vertrag stammt?

Hier sehe ich mehr Chancen für den Endkäufer (und im Recht). Sorry. Am einfachsten ist es, die FB zurückzunehmen.

Die Box zurückzunehmen ist einfacher als einen rechtsstreit auszufechten.

Fapou 
Fragesteller
 18.04.2021, 15:20

Danke für den Hinweis, das beantwortet leider meine Frage nicht

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verreisterNutzer  18.04.2021, 16:22
@Fapou

Umn die Frage zu beantworten fehlen auch noch wichtige Indormationen, zB mit welcher Beschreibung die Fritzbox verkauft wurde und welche es überhaupt ist

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