Was würde passieren, wenn ein Diplomat verhaftet wird?

7 Antworten

Das kann man nicht mit Sicherheit sagen, aber es wäre ein grober Verstoß gegen Internationale Abkommen und Gepflogenheiten, und die Staaten wären nicht Happy. Und sonst auch niemand.

So dämlich wären die Nordkoreaner, oder irgend jemand anderes, aber sicherlich nicht.

Nord Korea ist nicht Unterzeichner der Wiener Verträge. (Artikel 31 WÜD)

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000418

Diplomatische Immunität – Bedeutung und Grenzen
Diplomatinnen und Diplomaten haben Immunität – so viel ist allgemein bekannt. Aber was bedeutet das in der Praxis und wo liegen die Grenzen? Warum die Immunität trotz mancher Kritik auch heute noch ihre Berechtigung hat und warum unverletzlich nicht gleich unverwundbar ist, erfahren Sie hier.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/internationales-recht/diplomatische-immunitaet/2302282?openAccordionId=item-2302296-1-panel

Artikel 31 WÜD im Wortlaut

(1) Der Diplomat genießt Immunität von der Strafgerichtsbarkeit des Empfangsstaats. Ferner steht ihm Immunität von dessen Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit zu; ausgenommen hiervon sind folgende Fälle:

a) dingliche Klagen in Bezug auf privates, im Hoheitsgebiet des Empfangsstaates gelegenes unbewegliches Vermögen, es sei denn, dass der Diplomat dieses im Auftrag des Entsendestaats für die Zwecke der Mission im Besitz hat;

b) Klagen in Nachlasssachen, in denen der Diplomat als Testamentsvollstrecker, Verwalter, Erbe oder Vermächtnisnehmer in privater Eigenschaft und nicht als Vertreter des Entsendestaats beteiligt ist;

c) Klagen im Zusammenhang mit einem freien Beruf oder einer gewerblichen Tätigkeit, die der Diplomat im Empfangsstaat neben seiner amtlichen Tätigkeit ausübt.

(2) Der Diplomat ist nicht verpflichtet, als Zeuge auszusagen.

(3) Gegen einen Diplomaten dürfen Vollstreckungsmaßnahmen nur in den in Absatz 1 Buchstaben a, b und c vorgesehenen Fällen und nur unter der Voraussetzung getroffen werden, dass sie durchführbar sind, ohne die Unverletzlichkeit seiner Person oder seiner Wohnung zu beeinträchtigen.

(4) Die Immunität des Diplomaten von der Gerichtsbarkeit des Empfangsstaats befreit ihn nicht von der Gerichtsbarkeit des Entsendestaats.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn keine diplomatischen Beziehungen bestehen, reisen Diplomaten auch nicht in ein solches Land, es sei denn es wird auf höchster Ebene ein Besuch vereinbart. Was du skizzierst gibt es nicht in der Realität,m gibt es nur in deiner Phantasie.

Ist vermutlich wie die Missachtung des früheren Gastrechts.

Tötet jemand einen Gast in seinem eigenen Haus, verliert er jegliches internationale Ansehen. Das führte zwar nicht automatisch zu Krieg, aber der langfristige Schaden war meistens größer als der Nutzen.

Das wäre ein Kriegsgrund.

Random3131 
Fragesteller
 18.03.2021, 21:38

Aber die beiden Länder haben Atombomben und so. Und Nordkorea ist ziemlich ernst.

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Tuehpi  18.03.2021, 21:40
@Random3131

Nur weil halt jemand Atombomben hat, ist er erstmal weder unangreifbar noch unbesiegbar.

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Asporc  19.03.2021, 04:00
@Random3131

Die Technik Nordkoreas scheint ungefähr auf dem Nivo des 2. Weltkrieges zu sein. Keine weitreichende Trägerrakete Atomwaffen wie die Nagsaki-Bombe und eine Armee wo die Soldaten ggf. nichtmal eine vollständige Uniform haben. Damit gewinnt man keine Kriege.

Und wie wahrscheinlich das mit dem Diplomaten wäre wurde ja schon erwähnt.

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luibrand  09.06.2021, 07:02
@Random3131

Fast täglich fliehen Nordkoreaner übers Meer Richtung Japan. Alle überlebenden Flüchtlinge sind unterernährt. Das sagt doch viel über NK.

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Reinkanation  18.03.2021, 21:41

Soweit würde man nicht gehen

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