Was würde mit mir passieren wenn meine Mama sterben würde?

3 Antworten

Also Kinderheim ist immer die letzte Möglichkeit. Es wird erst geschaut, ob du noch bei Verwandten unterkommen kannst. Dann gäbe es auch die Möglichkeit eines betreuten Wohnens. Also du würdest mit paar anderen Jugendlichen gemeinsam in ner Art WG wohnen und es würde regelmäßig ne Person vorbeischauen und schauen, ob alles gut läuft. Aber wiegesagt, das ist die letzte Methode. Ab 16 darf man auch alleine in einer Wohnung wohnen, wenn die Eltern einverstanden sind. Also wäre dies auch ne Möglichkeit oder zusammen mit deiner Schwester in einer Wohnung. Das was du geschrieben hast, mit deinem Stiefvater, deiner Schwester oder Patentante, da würde ich eher vermute, dass du zu einen von ihnen kommst.

Aber mach dir jetzt erstmal keine Sorgen, dass das passieren wird. Deine Mutter ist in guten Händen, sie wird im Krankenhaus gut versorgt und die geben dort ihr bestes. Sie wird bestimmt in Tagen wieder gesund sein. Aufjedenfall wird es ihr bestimmt bald wieder besser gehen.

Ich wünsche dir alles Gute und hoffe, dass es deiner Mutter bald wieder besser geht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

wenn dein stiefvater es möchte, kannst du bei ihm bleiben.

Das Jugendamt hat absolut kein Interesse, einen Jugendlichen im Heim unterzubringen, wenn es familiäre Ressourcen gibt.

Wenn du bei deinem Stiefpapa bleiben wollen würdest und er damit einverstanden ist, dann dürfte das kein Problem darstellen.

Mit dem Jugendamt hättet ihr trotzdem zumindest kurzfristig zu tun, denn:

  1. Falls deine Mutter versterben sollte, brauchst du einen Vormund. Das ist eine Person, die relevante Entscheidungen für dich treffen kann - also Schulanmeldung unterschreiben, Halbwaisenrente beantragen, Kindergeld und sonstige Sozialleistungen beantragen, Entscheidung bei gesundheitlichen Angelegenheiten (z.B. kieferorthopädische Behandlung).
  2. Da dein Stiefpapa nicht mit dir verwandt ist, braucht er eine "Pflegeerlaubnis", damit du dauerhaft bei ihm leben kannst. Aber wenn er kein verurteilter Kinder-Missbraucher ist, dürfte das kein großes Problem darstellen.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)