Was tun wenn man bei den Nachbarn häusliche Gewalt mitbekommt (Polizei bisher keine große Hilfe)?

4 Antworten

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Erst einmal Kompliment an deine Freundin, dass sie so viel Zivilcourage besitzt und jemanden in Not hilft.

Die Krux mit häuslicher Gewalt ist die, dass Opfer häufig nicht den Mut finden den Peiniger anzuzeigen. Sei es, weil sie häusliche Gewalt seit ihrer Kindheit kennen und das als normal empfinden, sei es, weil der Peiniger sein Opfer manipuliert ( oftmals werden die Opfer vor und nach Attacken mit sogenannten Lovebombing überschüttet, was das Vorgehen dagegen schwierig macht) oder weil ein paar Idioten meinen, häusliche Gewalt sei nur ein Beziehungsproblem, das man ohne Polizei klären solle.

Erst einmal solltet ihr euch bei der Polizei ( aber in einem sachlichen Ton) beschweren, dass der Name genannt wurde. Auch sollte der Polizei mitgeteilt werden, dass ihr nun Angst habt, dass der Mann gegenüber euch gewalttätig wird.

Dann:

Lebt ihr eigentlich in einem Mietsverhältnis?

Wenn ja, ein fettes Schreiben an VermieterIn und Hausverwaltung, dass ihr euch deswegen nicht sicher fühlt.

Redet auch mit dem Nachbarn, dem mit dem Messer hinterher gelaufen ist. Dieser soll sich ebenfalls beschweren.

Haltet alle zukünftigen Fälle in einem handschriftlichen (!) Tagebuch fest, bei dem ihr notiert wann was und wo passiert. Auch Ruhestörungen solltet ihr darin festhalten oder wenn ihr der Meinung seid, dass die Frau wieder geschlagen wird.

In der Zeit der Krise, die wir derzeit durchmachen, steigt aller Wahrscheinlichkeit die häusliche Gewalt an. Den Opfern ist es so gut wie unmöglich selbst Hilfe zu holen, denn der Täter ist immer in der Nähe des Opfers. So kann das Opfer niemanden aus dem Freundes- und Verwandtenkreis um Hilfe rufen, eine Hilfshotline wählen oder schlichtweg selbst die Polizei rufen. Umso wichtiger ist es, dass da die Umgebung etwas feinfühliger ist und Hilfe holt. Auch wenn es schwierig für das Opfer ist in der Anwesenheit des Täters zuzugeben, dass es geschlagen wurde. Daher großes Lob an dich und deine Freundin!

catchan  06.04.2020, 06:48

Danke für den Stern.

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Bei solchen Verdachten immer vorsichtig sein. Bei erstmaliger Erkenntnis würde ich an Ihrer Stelle beobachten.

Das Problem hierbei ist, dass die Probleme öfter aufgetreten sind und der Herr ja polizeibekannt scheint. In dem Fall würde ich an Ihrer Stelle mit Ihrer Freundin zur Polizei gehen und alles schildern, was faktisch aufgetreten ist. Mit solchen Situationen ist im Nachgang nicht zu spaßen.

Alles Gute!

(Polizei bisher keine große Hilfe)?

Aha, woran könnte das wohl liegen?

nachdem sowohl der Mann und seine Partnerin behauptet haben es wäre nichts passiert.

Aha. Weil die blöde Nulpe von oben, nachdem sie das Maul voll gehauen bekommt, der Polizei gegenüber sagt, ne, alles ok, war nix, alles gut.

Was erwartest Du dann bitte ganu von der Polizei? Dass man den, obwohl selbst die angeblich Geschädigte sagt, es sei nicht spassiert, im Hinterhof erschießt?

Das wäre zudem die einzige Möglichkeit, den dauerhaft dort weg zu packen, denn egal was man sonst macht, der käme irgendwann wieder.

Sag Deiner Freundin, die soll ihre Bekannte mal in einer ruhigen Minute anhauen, warum zum Henker sie dann, wenn was war, hinterher die Polizei wegschickt, statt die Sache zu klären.

Was erwartest Du noch? Vielleicht könnte man ja 2 Beamte im Hausflur dauerhaft stationieren?

Also die Polizei kommt, sie klärt, hält sich dabei an Recht und Gesetz (hoffentlich) und geht dementsprechend wieder.

Alles weitere, benehmt euch halt da mal um euch rum, man kann nicht alles von außen regeln und nicht alles abschließend klären. Und nein, man wird den nicht einfach so wegsperren auf Lebenszeit, man wird ihn auch nicht abballern und klein bekommt man die Pfeidfe so oder so nicht. Der macht so weiter und niemand kann da was gegen machen. Es gibt kein Mittel gegen eine solche Arschgeige, das hilft.

Wie würde es dir gefallen, wenn die Nachbar behaupten, dass du deinen Partner schlägst und daraufhin eingesperrt wirst? Auch andere Menschen haben Rechte.

Der Polizei sind die Hände gebunden. Wenn die Partnerin keine Verletzungen aufweist und den Sachverhalt leugnet, dann darf die Polizei nicht aufgrund der vagen Wahrnehmungen anderer einen Freiheitsentzug durchführen. Ferner wäre das nur für maximal 10 Tage möglich.