Was sind die Unterschiede zwischen "Handelsgewerbe" und "Handelsgesellschaft"?

1 Antwort

"Handelsgesellschaft" impliziert, dass es sich um eine Gesellschaft (= evtl. mehrere Inhaber/Teilhaber) und/oder eine juristische Person (z. B. GmbH) handelt.

"Handelsgewerbe" kann auch eine Einzelperson mit Gewerbeschein sein, wo dann halt "irgendwas mit Handel" drinsteht.


Leonhard1234 
Fragesteller
 27.12.2016, 19:59

Bei mir habe ich einen Satz,und zwar "Diese Gesellschaft sind immer in das Handelsregister einzutragen und gelten selbst dann als Handelsgesellschaft ,wenn der Gegenstand der Unternehmung nivht im Betrieb eines Handelsgewerbes besteht". Wie soll ich diese Satz verstehen? 

0
dan030  27.12.2016, 20:10
@Leonhard1234

Ach herrje, Handelsrecht und Kaufmannseigenschaft.

Schau' Dir zum einen mal an, welche Rechtsformen von Betrieben/Firmen eintragungspflichtig sind im Handelsregister.

Und bzgl. des speziellen Begriffes der "Handelsgesellschaft" schau' Dir mal die Ausdifferenzierung beim Begriff des Kaufmannes an. Eine GmbH oder OHG beispielsweise ist Formkaufmann und muss ins Handelsregister eingetragen werden. Ein inhabergeführter Betrieb hingegen muss nicht zwangsläufig ins Handelsregister eingetragen werden. Eine inhabergeführte Einzelunternehmung kann sich aber auch nicht als "Gesellschaft" bezeichnen, weil "Gesellschaft" gleichbedeutend mit entweder "mehr als 1 natürliche Person", oder "Körperschaft" ist.

Ich vermute, dass der Dir vorliegende Text darauf hinaus will: "Gesellschaft" (= mehrere Personen tun sich zusammen, und/oder es wird eine Körperschaft gegründet) bedeutet immer und zwangsläufig Handelsregister. Gewerbetreibende Einzelperson ohne Firmierung muss nicht zwangsläufig im Handelsregister stehen.

1
Leonhard1234 
Fragesteller
 27.12.2016, 20:26
@dan030

Danke dir sehr, Bei mir habe ich noch einen kleinen Punkt getroffen, und zwar "in kaufmänniger Weise". Der Begriff ist mit verwirrt. 

0
dan030  27.12.2016, 22:28
@Leonhard1234

Ach herrje. Ja, das ist auch so ein Begriff, der in verschiedenen Kontexten unterschiedliche Bedeutung hat.

Wenn ein Mensch vom Gewerbeamt von "in kaufmännischer Weise" redet, dann meint er, dass jmd. ein "echtes Geschäft" betreibt und nicht nur privat Briefmarken sammelt, mal überspitzt formuliert.

Wenn es ums Handelsrecht geht, dann bedeutet "in kaufmännischer Weise", dass jemand entweder Kaufmann ist und in dieser Eigenschaft gemäß HGB handelt, also z. B. bestimmte Arten mündlicher Verträge schließt. Oder sich als Kaufmann ausgibt(!) und deswegen unter bestimmte HGB-Regelungen fällt.

Wenn ein Steuerberater so einen Begriff in den Mund nimmt, dann meint er im wesentlichen, dass eine gescheite (doppelte) Buchführung da ist (oder sein sollte).

Such' Dir aus, welchen Kontext Du brauchst.

0