Unterschied EK und OHG?
kann mir mal bitte einer mit einfachen Worten den Unterschied Zwischen der Handelsform des Eingetragenen Kaufmanns und einer Offenen Handelsgesellschaft erklären?
Das Beamtendeutsch der Auslegungen versteht ja kein Mensch.
5 Antworten
Bei einem eingetragenen Kaufmann hat einer Alles. Wenn die Firma pleite geht muss er mit seinem Privatvermögen haften.
Bei der OHG haben mehrere Leute die Firma. Jeder zahlt am Anfang was ein und kriegt dementsprechend seinen Anteil am Gewinn.
Einzelkaufmann § 1 HGB
OHG § 105-160 HGB
der e.k ist sein eigener. er ist alleiniger unternehmenschef und trägt für das gesamte handeln die verantwortung. für die gründung muss kein startkapital vorhanden sein.
der wesentliche unterschied zur ohg ist der, dass bei der ohg immer mind. 2 unternehmensgründer vorhanden sein müssen. eine ohg haftet immer mit privat und geschäftsvermögen (wie e.k.)
nur weil es eben zwei sind, die mit den privat und geschäftsvermögen haften, sind die in der regel flüssiger und erhalten leichter einen kredit bei der bank.
ja, man muss mindestens volljährig sein. zudem muss der jenige entsprechende kenntnissnachweise vorlegen können, wenn er ein gewerbe beantragen will.
eingetragener Kaufmann z.B kann alleine sein geschäft führen,OHG braucht man mehrere gesellschafter mein ich.Aber google doch mal,oder verstehst du das da nicht??
soweit habe ich das da schon verstanden. beides recht risikoreiche geschäftsformen. aber was ist einfacher zu gründen?
Einzelunternehmung,das Risiko dabei ist aber,dass er mit seinem kompletten Privatvermögen haftet
für welche unternehmen lohnt soetwas?