Was passiert wenn man als 14 jähriger von zu Hause abhaut?
Also ich will von zu Hause weg zu einem Erwachsenen „Freund“ der weiter weg wohnt.Was muss ich erwarten wenn ich abhaue? Und wie lang habe ich Zeit bis ich gesucht werde ?
3 Antworten
Du wirst sofort gesucht, wenn deinen Eltern auffällt, dass du nicht da bist.
Der erwachsene "Freund" macht sich wegen Kindesentziehung strafbar
https://dejure.org/gesetze/StGB/235.html
Und wegen deinem nicht in die Schule gehen :
Schulverweigerer, die älter als 14 Jahre alt sind, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen. Wenn die Jugendlichen diese Geldbuße nicht selbst zahlen können, kann der Jugendrichter festsetzen, dass sie stattdessen eine bestimmte Arbeitsleistung erbringen müssen.
https://www.bussgeld-info.de/schulverweigerung-bussgeld/
Du reitest dich und deinen "Freund" ganz tief in die Schei3e mit der Aktion
Und er muss UMGEHEND !!!! deine Eltern anrufen, sonst ist er dran!
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei deinen Eltern- du bist noch keine 18!
Schau im Internet nach deinem zuständigen Jugendamt und wende dich an die.
Ab 14 macht man sich nicht mehr wegen Kindesentziehung strafbar.
Das klingt alles nicht so gut. Dann sucht dich die Polizei und dein Freund bekommt evtl. Ärger. Rede besser mit deinen Eltern, höre dir Argumente, z.B. ggf. über das zu hohe Alter des Freundes, gut an und denke darüber nach. Wenn es mit den Eltern allg. Schwierigkeiten gibt, kannst du dich ans Jugendamt wenden und versuchen, in eine betreute WG zu kommen. Zu einem älteren Freund würden die dich auch nicht einfach so lassen!
Aber darum geht es ja sie wollen mich in eine Klinik stecken weil ich nicht in die Schule gegangen bin, deswegen will ich abhauen
so bald es Deine Eltern merken,....geht die Fahndung los und wirst def. zurück gebracht zu Deinen Eltern, aber willst Du ihnen wirklich diese Sorgen antun?
Was für Sorgen ? Ich wurde mit 9 Jahren von meiner Mutter geschlagen und von meinem Vater gewirkt weißt du was ich für sorgen hatte ?
Aber warum kindesentziehung? Ich gehe ja freiwillig zu ihm