Was passiert wenn ich mal einen Fehler bei der Kassenabrechnung mache? Muss ich dann immer dafür haften? Ist das ein Kündigungsgrund?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ob und in welcher Höhe Du haftest hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Grundsätzlich musst Du nicht haften, wenn der AG Dir keinen groben Fehler oder Absicht nachweisen kann, wenn Du nicht alleine für die Kasse verantwortlich bist (wenn also auch andere Kollegen Zugang haben, bzw. die Kasse bedienen) und wenn es keine Mankovereinbarung gibt.

Bezahlt der AG Dir Mankogeld um ggf. Fehlbestände ausgleichen zu können, haftest Du bis zur vereinbarten Summe. Deren Höhe darf aber das Mankogeld nicht übersteigen.

Grund zur fristlosen Kündigung ist ein Fehlbetrag nicht, wenn dieser nicht gerade dadurch entstanden ist, weil Du in die Kasse gegriffen hast (was ich nicht annehme, nur mal als Beispiel).

Hier mal was zum Mankogeld:

https://www.abendblatt.de/wirtschaft/karriere/article213026423/Was-bedeutet-der-Begriff-Mankohaftung-im-Arbeitsvertrag.html


Aron5 
Fragesteller
 28.08.2019, 14:51

Ich habe heute gelernt dass man kleine Beträge, im Bereich weniger Cent bis Euro, ab und an mal falsch abrechnen darf wenn das unabsichtlich ist. Man bekommt dann zwar ein Gespräch aber das war es dann auch. Besser ist es wenn man ein Minus hat weil das kann man ausgleichen. Ein Plus ist dagegen eher problematisch weil ein Kunde dann sein Geld nicht zurück bekommen hat.

0
Hexle2  28.08.2019, 15:10
@Aron5

Gut, dass dieses Gespräch geführt wurde. Jetzt kannst Du ja beruhigt sein. Alles Gute

2
Aron5 
Fragesteller
 28.08.2019, 20:49
@Hexle2

Danke! Hoffentlich schaffe ich das.

1

Ein Grund für eine fristlose Kündigung wäre es nur, wenn der Verdacht naheliegt, dass du das fehlende Geld geklaut hast. Diebstahl ist einer der wenigen Gründe, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Anders sieht es mit der ordentlichen, fristgerechten Kündigung aus. Insbesondere in der Probezeit braucht es dafür keine Gründe. Außerhalb der Probezeit kann es für den Arbeitgeber etwas schwieriger werden, aber ebenfalls nicht unmöglich. Kassenfehlbeträge gehen als Grund aber nur durch, wenn grobe Fahrlässigkeit besteht. Bedenke aber, dass sich im Zweifel auch ganz fix andere Gründe finden - und dass das Kündigungsschutzgesetz erst bei mehr als 10 Vollzeitstellen (nicht verwechseln mit Mitarbeitern!) greift.

Für die Haftung muss der Arbeitgeber dir zumindest mittlere Fahrlässigkeit nachweisen können, sofern dazu keine anderweitige Regelung im Arbeitsvertrag steht.

Nein, das ist kein Grund für eine fristlose Kündigung. Das ist sogar überhaupt kein Kündigungsgrund, sofern du nicht grob fahrlässig gehandelt hast.

Eine Haftung trägst du nur dann, wenn du den Fehlbetrag zu verschulden hast und die Schuld lässt sich nicht nur daraus herleiten, dass es deine Kassenlade war, dir muss dafür eine mindestens mittlere Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Eine allgemeine Haftung gibt es nicht bzw. müsste eine solche wirksam vereinbart werden. Dazu musst du einen Blick in deinen Arbeitsvertrag werfen und bzgl. der Wirksamkeit ggf. einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ein elementarer Teil meiner beruflichen Laufbahn.

Wenn du dafür verantwortlich bist, dann muss die Kassa auch stimmen. Und wenn du ein Minus drauf hast, dann musst du das draufzahlen. Dann merkt das der Chef auch nicht und es ist dann kein Kündigungsgrund mehr.


ArniD  28.08.2019, 08:16

So ein Quatsch! Sicherlich soll man nicht achtlos arbeiten und kassieren, dennoch sind Fehler menschlich. Und wenn kein Mankogeld gezahlt wird, muss auch nichts aus eigener Tasche ausgeglichen werden. Ein Plus kannst du ja auch nicht einfach behalten. Und ein einmaliges Vergehen ist eh kein Kündigungsgrund. Schon gar nicht ohne vorherige Abmahnungen.

1
Hexle2  28.08.2019, 10:01
@ArniD

Bitte gerne.

Deine Feststellung ist genau so richtig, wie Deine anschließende Erläuterung.

1