Fristlose Kündigung nach Werkzeugcrash?

2 Antworten

Nein - da brauchst du dir keine Sorgen zu machen!

Das während der Arbeit auch mal etwas kaputt gehen kann, kann nicht ausgeschlossen werden.

Somit fehlt jeder Voraussetzung, die eine Kündigung rechtfertigen würde.

Einem Verkäufer kann z.B. eine hochpreisige Vase aus den Händen fallen.

Solange nicht mit Vorsatz, also absichtlich gehandelt wurde, hat der Arbeitnehmer nichts zu befürchten - auch keine Abmahnung!

Sie gehen nun aber von einem Fehler meinerseits aus.

Die Herstellung solcher Werkzeuge ist Zeit- und Kosten aufwendig.

Vor diesem Hintergrund wird man sehr an der Ursache des Vorfalls interessiert sein.

Bist du als Bediener auch für die Montage, bzw. den Austausch der Standwerkzeuge verantwortlich?

Fazit:

Auch wenn du tatsächlich verantwortlich bist, kann dein Arbeitgeber dich deshalb nicht abmahnen oder sogar kündigen.

Und selbstverständlich kann dein Chef auch nicht verlangen, dass du Schadenersatz leistest.

clanisha 
Fragesteller
 22.04.2020, 20:29

Ich muss die Werkzeuge tauschen, um neue Teile produzieren zu können..Eventuelle Defekte übernimmt der Werkzeugbau.

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heurekaforyou  23.04.2020, 16:06
@clanisha

Es wird auch sicher nicht das erste Werkzeug gewesen sein, dass geschrottet wurde.

So etwas passiert eben. Möglich, dass auch einfach Materialermüdung verantwortlich war.

Das deine Chefs nicht begeistert waren, kann ich auch noch nachvollziehen. Doch wie bist du auf die Idee gekommen, man könne/wolle dich deshalb gleich kündigen?

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