Was passiert wenn eine Situation nicht im StGB geregelt ist?

4 Antworten

Art. 103 II GG, §1 StGB:

„Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.“

Dies setzt einerseits ein schriftliches Gesetz voraus, es werden aber noch weitere Anforderungen an die Bestimmtheit gestellt. So muss das Gesetz einfach und klar verständlich sein, es darf kein Gummiparagraph sein, unter den man alles fassen kann. Auch muss der Strafrahmen hinreichend bestimmt sein, er darf nicht zu weit gefasst sein. Ausnahmen vom Bestimmtheitsgebot und vor allem vom Rückwirkungsverbot sind nur in seltenen Ausnahmefällen zulässig, vgl. BVerfGE 95,96 - „Mauerschützen“. Hier wird dann auf die Radbruchsche Formel abgestellt.


Alejandro1998  27.10.2021, 00:48

Ist gut zusammengefasst. Genau über den mauerschützenprozess muss ich über das zurücktreten von Art. 103 abs2 GG und §1 StGB hinter dem interesse schwerstes Menschenrechtliches Unrecht zu bestrafen einen Vortrag halten. Man könnte hier auch noch das Analogieverbot nennen. Planwidrige regelungslücken dürfen nicht zuungunsten des Täters durch Interpretation über andere Normen ausgefüllt werden, es bedarf eben Einer gesetzlichen Regelung.

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2 Möglichkeiten

  1. Es ist in einem anderen Gesetz verboten (Der Handel mit Drogen hat ein eigenes Gesetz z.B)
  2. Es gilt der Grundsatz. Wo kein Gesetz, da keine Strafe
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Wenn es kein Gesetz gegen diese Tat gibt, dann ist es Legal.