Was passiert wenn der Lehnsherr stirbt?
Alles geht doch an den König zurück weil er es ja nur geliehen hat oder ? Oder erbt das dessen Sohn die Lehen des Königs ?
2 Antworten
Das Lehen wurde vererbt. Der König konnte es in der Regel nicht grundlos wieder zurück fordern.
Das gehört zu den vielen Problemen, die zur Auflösung der königlichen und kaiserlichen Machtposition führten https://www.mittelalter-entdecken.de/lehnswesen/
Selbst die Position des Hausmeiers, also Reichsverwalter wurde vererbt und so wurden die Hausmeier, also die Karolinger schließlich mächtiger als die eigentlichen Könige, also das Geschlecht der Merowinger.
Natürlich war das Hauptproblem, dass alle männlichen Nachkommen erbberechtigt waren. Das Erstgeburtenrecht wurde erst am Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit eingeführt.
kommt auf den vertrag an