Lehenswesen Nachfolger bei tod?

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Wenn der Lehnsmann stirbt, fallen die Lehen ursprünglich an den Lehnsherrn zurück. Das Lehen ist ja schließlich nur verliehen. Wenn der Lehnsherr stirbst, erbt dessen Sohn, Bruder etc. (sein Nachfolger) die Lehnsherrschaft, und bekommt dann wenn die Lehsmänner sterben die enstsprechenden Lehen zurück.

Das war die ursprüngliche Variante. Mit der Zeit wurde dann aber die Erblichkeit des Lehens, bis zum Aussterben der Familie festgeschrieben. Beispielsweise in der Constitutio de feudis 1037, die niedere Lehen in Norditalien erblich machte.

Bis zum Hochmittelalter waren in Mitteleuropa, dann alle Lehen erblich.

Normalerweise wurde der erstgeborene Sohn mit den Gütern seines verstorbenen Vaters belehnt, aber der Lehensherr war dazu nicht verpflichtet. Es gibt auch Berichte, wo dies nicht geschah.

Kirchenpfründe gingen auf den Amtsnachfolger über.

In der Regel erbte der erstgeborene Sohn Amt und Ländereien des Vaters.

Affenkarussell1 
Fragesteller
 10.01.2015, 22:06

JA das weiss ich aber ich weis nicht ob das genau so beim lehnswesen so ist. es muss auch unbedingt richtig sein es geht ja um meine note :(

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DerTypInSchwarz  11.01.2015, 11:40

natürlich war das beim Lehenswesesn auch so. Sonst hätte es ja nach jedem Todesfall nen kleinen Erb-Krieg gegeben.

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