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Was passiert eigentlich, wenn ein Mönch oder eine Nonne wieder aus dem Kloster austreten möchte?

gefragt von shivaa72 am 21.08.2008 um 10:25 Uhr

Die besitzen im Kloster ja nix. Und man kann die ja nicht mit nix auf die Strasse schicken. Bekommen die dann "Unterhalt" oder wie funktioniert das?

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Finanzen x 23.719 Kloster x 84 Mönche x 25 Nonnen x 10 Klosteraustritt x 1

anonym
beantwortet von Elli24 am 21. August 2008 10:30
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Wir hatten in der Uni mal einen Mönch zu besuch, dem wir solche Fragen stellen konnten. Der hat erzählt, dass die Mönche und Nonnen, die aus welchen Gründen auch immer, austreten vom Staat eine "Aufwandsentschädigung" für die Zeit, die sie im Kloster waren bekommen. Dabei handelt es sich um eine Kooperation zwischen Kirche und Staat. Die Kirche zahlt pro Mönch monatlich einen kleinen Betrag an den Staat, so dass der im Gegenzug dann dafür aufkommt. Da das ja i.d.R. auch nicht so oft vorkommt funktioniert das für beide Seiten ganz gut.

Kommentar von Karli123 am 21. August 2008 10:44

super antwort! ich weiß zwar nicht, ob sie stimmt, aber klingt logisch! danke! :)


ImGampi
beantwortet von ImGampi am 21. August 2008 10:28
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Die werden auch nachher vom Orden getragen, bis sie sich wieder weltlich eingegliedert haben!


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 21. August 2008 10:28
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Anspruch auf Hartz4 haben sie in jedem Fall


Cassiopeia78
beantwortet von Cassiopeia78 am 21. August 2008 10:27
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die meisten haben ja eine ausbildung gemacht oder sowas. sie suchen sich einen job und leben ein ganz normales leben...


anonym
beantwortet von haelterschelter am 27. August 2008 19:17
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Prinzipiell steht es jedem frei aus dem Orden auszutreten, da in einem demokratischen Rechtsstaat ja niemand mit Gewalt und gegen seinen Willen festgehalten werden kann, es sei denn durch ein staatliches Organ oder eine Delegation durch dasselbe (vgl. Festhalten von flüchtigen Straftätern). Der Austritt ist während des Postulats (kurze Zeit, während der sich Orden und Bewerber gegenseitig prüfen), des Noviziats (Zeit der Einführung in den Orden des Bewerbers)und nach Ablauf der einer zeitlichen Profeß (einstweiliges Gelübde Armut/Ehelosigkeit/Gehorsam) problemlos möglich und hat keine weiteren Folgen für die jeweilige Person. Einige Orden haben sich selbst verpflichtet, den ehemaligen Mönch so lange zu versorgen, bis er sein eigenes Auskommen hat.

Schwieriger stellt sich die Situtation dar, wenn ewige Profeß abgelegt wurde (Ordensgelübde Armut/Ehelosigkeit/Gehorsam auf Lebenszeit). Zwar kann die betreffende Person auch hier den Orden wieder verlassen, bleibt aber aus kirchlicher Sicht gebunden. Im Kirchenrecht hat dies z.B. die Folge, daß eine kirchliche Ehe unmöglich wird. Nach Reichskonkrdat dürfen diese Leute auch keinen Dienst in der Lehre ausüben, also z.B. an einer katholischen Fakultät. Es gibt ein Verfahren, nach dem der Papst von den Ordensgelübden oder einzelnen davon entbinden kann, aber dies ist lediglich ein Gunsterweis, auf den es keinen Rechtsanspruch gibt. Das Verfahren dauert zudem viele Jahre bis zum Entscheid.

Wesentlich wichtiger ist wohl, daß ein "vollwertiger" Mönch dem Orden vertraglich bestimmte Vermögenswerte überschrieben hat und da es sich hier um ein gültiges Rechtsgeschäft handelt, wird man diese nicht wieder zurückbekommen. Es gab demgegenüber Fälle, indem Personen nicht auf eigenen Wunsch aus Orden ausgeschlossen wurden und diese Werte zurückerhielten.

Und dann ist da noch der Fall, daß ein Mönch während seiner Ordenszeit zum Priester geweiht worden sein könnte. Liegt dies vor, kann zusätzlich zum Klosteraustritt noch ein Laiisierungsverfahren beim Heiligen Stuhl eingeleitet werden, wenn der Mönch das wünscht.

Kurz gesagt: Nach der ewigen Profeß gibt es keine wirklich saubere Lösung mehr. Der betreffende Mönch muß in jedem Fall mit seinem eigenen Gewissen ausmachen, daß er seinen Pflichten durch Gelübde und eventuelle Weihe nicht mehr nachkommt (was ihm allerdings nicht schwerfallen sollte, wenn er von der Institution Kirche oder Religion nicht mehr viel hält). Die eingebrachten Vermögenswerte bleiben im Besitz des Klosters.


anonym
beantwortet von vincent am 21. August 2008 10:47
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