Was passiert bei ungehorsam im Gefängnis in Deutschland?

5 Antworten

Hallo

Zuerstmal eines: Zwangsernährung ist nicht zulässig.

Dann: Es können Freiheiten wie Literatur, TV etc... entzogen werden, dann hockst du nur in einer blanken Zelle.

Zudem kann Einzelhaft angeordnet werden, das ist jedoch zeitlich begrenzt.

Zudem kann deine Haftstrafe bei Lebenslanger Haft nicht verkürzt werden, bei anderer Haft nicht nach 2/3 der Strafe auf Bewährung erlassen.

Bei starkem Fehlverhalten/ Gefährden anderer ist auch eine weitere Verurteilung möglich.

Bitterkraut  28.10.2019, 16:04

Wenn man nicht arbitet kann man sich eh keinen Fernseher leisten.

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Solche Dinge werden im sog. Haftregime geregelt. Je nach Schwere der Tat und der Stufe der Verurteilung (Gefängnis, Sicherungshaft, Isolierhaft u.a.) sind disziplinarische Massnahmen vorgesehen.

Die erste Stufe dürfte das Streichen von Privilegien sein: Kein TV, keine Bücher. Die zahlt ein Häftling übrigens selber, in dem er an der Arbeit teilnimmt und sich ein Zubrot verdient.

Dann gibt es wohl auch Einschränkungen bei der Verpflegung. Einschränkung des Korrespondenz- und Besuchsrecht bis hin zur Isolierhaft könnte eine weitere Stufe der Diszplinarmassnahmen sein.

Bei Verweigerung der Nahrung im Hungerstreik sind möglicherweise auch Zwangsernährungsmassnahmen vorgesehen. Ich weiss jetzt nicht, wie das rechtlich geregelt ist, aber es erfolgt in der Regel mit Überführung in einen geschlossenen Trakt eines eines entsprechend ausgestatteten Krankenhauses (Haftabteilung). In der Schweiz setzt der Staat die Zwangsernährung durch. Das dürfte wohl auch auf die Einnahme von Medikamenten angewandt werden.

https://www.nzz.ch/rappaz_hanfbauer_wallis_bundesgericht_entscheid_zwangsernaehrung-1.7340263

Bitterkraut  28.10.2019, 23:04
Ich weiss jetzt nicht, wie das rechtlich geregelt ist, 

rechtlich ist das genauso geregelt wie überall.

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Ich kenne mich nicht wirklich aus mit den Gepflogenheiten eines deutschen Gefängnisses, aber das von dir beschriebene Verhalten würde erstmal auf eine schwere Depression hinweisen, die dringend behandlungsbedürftig ist. Mit Sanktionen erreichst du da gar nichts. Etwas anderes ist es, wenn jemand Sabotageakte unternimmt.

Nur Arbeitsverweigerung wird sanktioniert. Man hat dann kein Geld zum Einkaufen und es kann Hausstrafen geben. Zum Duschen oder dergleichen ist niemand gezwungen. Jedenfalls ist das in Bayern so.

Einzelhaft und Entzug von Privilegien. Die Möglichkeit einer früheren Haftentlassung schwindet.....