Was muss ich tun?

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Wenn es für einen Kurzaufenthalt sein soll, gilt:

Voraussetzungen

  • Persönliches Erscheinen mit Termin 
  • Ihre Verpflichtungserklärung können Sie nur persönlich und mit einem vorher gebuchten Termin abgeben.
  • Buchen Sie bitte für jede gewünschte Verpflichtungserklärung einen eigenen Termin.
  • Soll die Verpflichtungserklärung für mitreisende Ehegatten und minderjährige ledige Kinder Ihres Besuchs ausgestellt werden, genügt ein Termin. Für andere mitreisende Familienangehörige Ihres Besuchs buchen Sie bitte jeweils einen eigenen Termin.
  • Wenn Sie die Erklärung für eine juristische Person abgeben, müssen Sie vertretungsbefugt sein.
  • Besucher oder Besucherin hat Kurzaufenthalt geplant 
  • Ihr Besuch hat einen Kurzaufenthalt in Deutschland geplant. Es steht schon fest, wann er nach Deutschland einreist und wann er wieder ausreist. 
  • Genug Einkommen oder Sparguthaben 
  • Sie sollten in der Lage sein, aus eigenem Einkommen oder Sparguthaben alle Kosten zu bezahlen, die durch den Aufenthalt Ihres Besuches in Deutschland entstehen können. Das wird danach beurteilt, wie hoch Ihr Einkommen oder Ihr Guthaben auf Spar- oder Festgeldkonten ist und wie viele Gäste Sie einladen möchten.
  • Eine Übersicht über das jeweils erforderliche Einkommen oder Sparguthaben finden Sie im Abschnitt „Weiterführende Informationen“.
  • Wenn Sie die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht glaubhaft machen können, wird dies auf der Verpflichtungserklärung vermerkt.
  • https://service.berlin.de/dienstleistung/120691/

Um zu arbeiten:

Ob Sie in Deutschland arbeiten dürfen, richtet sich nach Ihrem Beruf, der Tätigkeit in Deutschland und auch nach Ihrer Staatsangehörigkeit. Grundsätzlich benötigen Sie ein Arbeitsplatzangebot, bevor Sie nach Deutschland kommen. Hierzu haben Sie sich bereits erfolgreich vom Ausland aus auf einen Arbeitsplatz in Deutschland beworben und eine verbindliche Einstellungszusage erhalten.

Quelle 

Möglich wäre auch ein Visum zum Studieren. Das wird auch eher erteilt, wenn die Voraussetzungen stimmen. 

Als Tourist darf er nicht arbeiten, wenn er arbeiten will, muss er die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Siehe die Ausführungen beim BAMF.

Zur Anerkennung seines Studiums schaut ihr hier:

https://anabin.kmk.org/anabin.html

Fazit: du kannst nicht viel machen. Er muss das Visum beantragen, sein Bruder bürgt für ihn, aber es kann zu Komplikationen kommen, weil man deinem Freund mangelnde Rückkehrwilligkeit unterstellen wird, wenn er ein Touristenvisum beantragt und nicht nachweisen kann, dass er wieder in die Türkei zurück geht.

Beste Option:

  • Studium
  • Arbeitsplatz
  • Heirat

Touristenvisum ist auf ein paar Monate begrenzt. Ich glaube 3 mit Möglichkeit auf Verlängerung von bis zu 6. Wenn er aber mit einem Touristenvisum hierher kommt und dauerhaft hierbleiben möchte, braucht er ein neues Visum und müsste dazu erst einmal zurück in die Türkei und erneut einreisen. Außerdem müsste er nachweisen, dass er seinen ganzen Aufenthalt selbst finanzieren kann.

Eine Alternative wäre das Besuchervisum mit Verpflichtungserklärung. Der Gastgeber (also ggf. du) verpflichtet sich damit, sämtliche Kosten zu tragen, auch für eine Abschiebung wenn es hart auf hart kommt. Das kann mal ganz schnell teuer werden, wenn man sich in einer Person mal getäuscht hat. Es gibt also ein gewisses finanzielles Risiko. Für das Besuchervisum muss man aber ebenfalls einen Mietvertrag oder Wohneigentum nachweisen und ein gewisses Einkommen haben. Ich glaube, die Grenze ist hier bei 1600€ netto. Und einen festen Arbeitsvertrag.

Da ihr nicht verheiratet seid fällt aber zumindest das Familienzusammenführungsvisum weg. Da bleibt ihm als langfristige Alternative eigentlich nur ein Arbeitsvisum. Damit hätte er die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde zu beantragen

Ich kann dir zu einer Beratungsstelle für Geflüchtete raten. Sie wissen über diese ganzen Sachen eigentlich immer gut Bescheid.

Ich kenne nur die Stelle www.saga.rasthaus-freiburg.org und weiß, dass sie sehr gute und kompetente Beratung machen.