Was meint man mit weltlichen GErichten in diesem Satz?

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Hallo pumba666332,

ein weltliches Gericht ist ein Gericht, das nicht von kirchlichen 'Würdenträger' durchgeführt wird. Dennoch war es die Kirche und deren Vertreter, die entschieden haben, wer ein Härertiker, eine Hexe, ein Ketzer etc. war. Die kirchliche Obrigkeit war zudem stets zugegen, ob physisch oder psychisch (die weltliche Gesellschaft war sehr mit der Kirche verbandelt und ihr, z.B. aus Angst vor einer Exkommunikation auch hörig). Die Kirche und ihre Inquistion können sich bei dieser schwerbeladenen Sünde und Verbrechen an die Menschheit nicht den Pontius Pilatus zum Vorbild nehmen und ihre Hände in Unschuld waschen wollen.

MfG Fantho


schluz  11.04.2011, 22:58

Nein, eben nicht. Sonst hätte der Angriff des Christian Thomasius gegen die Hexenprozesse auch nicht funktioniert. Der (und der Preußenkönig, der die Hexenprozesse aussetzte) gingen selbstverständlich davon aus, dass der Staat und nicht die kirchlichen Ideologen für die Prozesse zuständig waren.

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Weltlich meint i.d.R. "nicht kirchlich". Kann also Kaiser, Fürst o.ä. sein. Je nachdem, wer die weltliche Gerichtsbarkeit inne hatte.

weltliches Gericht heißt in diesem Fall, dass es eben nicht die Kirche (religiöses Gericht) ist, sondern eben die "zivilen" (mir fällt grad echt kein anderes Wort dafür ein).

Es gab damals sicher auch schon Richter wie heute, die dann über die Fälle verhandelt und Urteil gesprochen haben.

Diese "weltkichen" Gerichte waren von der (großen falschen) Kirche dazu beauftragt, wie es auch in Bälde wieder geschehen wird (Off.17; 18; 19,20).

Diese "weltlichen" Gerichte unterstanden den Kaiser, welche die "Handlanger" (Konzil von Nicea 325 n.Chr,) des Papstes waren (Off.17,4).

Nähere Informationen bei

 http://www.vkg.org/start.php

 


weltliche Gerichte sind gerichte die einer wie auch immer gearteten Staatsform unterstellt sind - also beispielsweise die Gerichte der BRD die in ihren Grundlagen nicht auf Religiösen Fundaneten beruhen