Was kostet die Erweiterung Führerschein A1 auf A?
3 Antworten
Bist du über 24?
Die Stufenregelung geht immer nur von einem zum anderen.. also A1 auf A2 .. zwei Jahre später von A2 auf A. Die Kosten jeweils .. je nach Talent und Region zwischen 200,- und 400,- €
Wenn du gleich auf A willst, kannst du die normale Fahrschule durchlaufen .. mit theo Unterricht und Prüfung .. sowie prak. Prüfung und anteilig 6 Sonderfahrten (3 ÜL, 2 AB, 1 Nacht). .. Kosten je nach Talent und Region .. 500 € - 800 €.
deine erste Aussage ist leider falsch
Die Aussage ist nicht falsch !
Und in deiner zweiten Aussage wirfst du etwas durcheinander
Der Einzige der etwas durcheinander wirft bist Du.
Du sprichst von "normaler Fahrschule", also komplette Ausbildung für Klasse A, gibst aber die Sonderfahrten wie bei einem Aufstieg (6) an.
Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis sind auch keine 12 Sonderfahrten nötig, hat doch aber nichts damit zu tun, dass die normale Fahrschule durchlaufen werden muss mit Theorieunterricht, Prüfung, Praxis, Prüfung...
Bei der Stufenregelung von A1 auf A2 und A2 auf A ist dies nicht nötig, da ist nur eine Fahrprüfung nötig. Keine Sonderfahrten, kein Theorieunterricht, keine Theorieprüfung...
Da ist gar nichts dran falsch .. aber .. wie man hier nachlesen kann, verstehst du es nicht. ;) Da er nun mal den A1 hat, hat er einen Vorbesitz.. kann aber eben die Stufenregelung nur auf A2 in Anspruch nehmen.. und direkt auf A muss eben alles durchlaufen werden. ^^ Bis auf die reduzierten Sonderfahrten.. ^^
Es gibt keine Erweiterung von Klasse A1 auf Klasse A.
Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und Klasse A2 auf A kostet etwa 300,- bis 400,- €.
Da kannst Du, da Du sicherlich schon über 24 Jahre alt bist, Klasse A direkt erwerben = etwa 1.400,-€
Oder Du machst den Aufstieg auf Klasse A2 = etwa 400,-€
und nach 2 Jahren Besitz der Klasse A2 einen weiteren Aufstieg auf Klasse A = erneut ca. 400,-€
Wieso denn 1400 für wenn A2 mache unddann 2Jahre A wäre ja günstiger
Ja die Erweiterung ist günstiger da Du dort jeweils für die Aufstiegsprüfung nur eine Fahrprüfung ablegen musst, es entfallen sämtliche alle anderen Kosten bis auf ein, zwei Übungsstunden in der Fahrschule um darzulegen das Du "klarkommst".
Für den Direkterwerb von Klasse A1 (alt 1b) auf Klasse A hingegen musst Du die Fahrschule komplett durchlaufen, Theorieunterricht, Sonderfahrten, Fahrprüfung....
Na aber sicher gibt es diese Erweiterung.
Wenn man mindestens 24 Jahre ist und den A1 hat, kann man auch direkt auf A erweitern.
Man benötigt dann aber auch "besonderen Ausbildungsfahrten" und es kostet dadurch natürlich mehr.
Viele Grüße
Michael
Na aber sicher gibt es diese Erweiterung.
Wenn man mindestens 24 Jahre ist und den A1 hat, kann man auch direkt auf A erweitern.
Selbstverständlich kann er Klasse A direkt erwerben, habe ich aber auch hier erwähnt.
Eine Erweiterung im eigentlichen Sinne wie es nach 2 Jahren von A1 auf A2 und von A2 auf A möglich ist, ist dies aber nicht, aber auch dies wurde bereits erwähnt.
Schön, dass du es erwähnt hast. Leider ist das aber falsch.
Er muss nicht komplett Klasse A erwerben.
Er kann auch von A1 auf A aufsteigen ohne dabei den kompletten Führerschein / die komplette Ausbildung der Klasse A zu absolvieren.
Gruß Michael
Leider ist das aber falsch.
Was ist falsch ? Bitte zitiere mal genauestens was deiner Auffassung nach falsch sein sollte.
Er muss nicht komplett Klasse A erwerben.
Ach er muss Klasse A nicht komplett erwerben ? Interessante Ansicht, aber Unsinn.
Selbstverständlich muss er Klasse A komplett erwerben wenn er Krafträder die unter Klasse A fallen fahren möchte. Ein Teilerwerb der Klasse A beschränkt auf dreirädrige Kraftfahrzeuge interessiert den Fragesteller wohl eher nicht.
Lies meine Antwort an den Fragesteller, vielleicht verstehst de es dann.
Deine Antwort ist soweit korrekt, derjenige der etwas nicht versteht scheinst Du zu sein.
Nochmal:
Was ist falsch ? Bitte zitiere mal genauestens was deiner Auffassung nach falsch sein sollte an meiner gegebenen Antwort.
Du hast in deiner Antwort geschrieben, dass es keine Erweiterung von Klasse A1 auf A gibt - und das ist falsch.
...ist nicht falsch, es gibt keine Erweiterung von Klasse A1 auf A bezgl. der Aufstiegsprüfung wie es von Klasse A1 auf A2 und A2 auf A möglich ist, dies sollte jedem klar sein der den weiteren Kommentar gelesen hat.
...naja offensichtlich doch nicht jedem klar.
... ja - und zwar dir.
Dass hier alle immer bis zum bitteren Ende Recht haben wollen.
Es gibt den Aufstieg von A1 auf A!
Und er muss Klasse A nicht komplett erwerben wie ohne Vorbesitz, wie du oben behauptet hast.
https://www.gesetze-im-internet.de/fahrschausbo_2012/anlage_4.html
Klick den Link und lies selbst, dass da A1 auf A steht.
Es ist zwar nicht so einfach und hat andere Voraussetzungen, aber davon war nie die Rede. Und es ist einfacher und günstiger als der komplette Erwerb der Klasse A.
Und darum ging es in der Frage.
Gruß Michael
Dass hier alle immer bis zum bitteren Ende Recht haben wollen.
Liegt an dir, da Du Aussagen offensichtlich nicht verstehst oder nicht verstehen willst.
Und er muss Klasse A nicht komplett erwerben wie ohne Vorbesitz, wie du oben behauptet hast.
Sicher muss er Klasse A komplett erwerben, selbstverständlich benötigt er nicht 12 Sonderfahrten, aber das ändert ja nichts daran das er komplett die Fahrschule durchlaufen muss wenn er Klasse A nur mit Vorbesitz der Klasse A1 erwerben möchte.
Was an meinen Behauptungen ist falsch, bitte zitiere genau dies was falsch sein soll, darum habe ich dich bisher schon zweimal gebeten.
Vielleicht liest Du dir nochmals in Ruhe alles durch und versucht zumindest das bisherig geschriebene zu verstehen.
Oh man, du schreibst heute einen Schrott.
Bisher fand ich deine Antworten ganz gut.
Wenn ein Kuchen 12 Stücke hat und ich esse ihn komplett, dann habe ich 12 Stücke gegessen und nicht nur 6.
Was an komplett ist denn nicht zu verstehen?
6 ist die Hälfte von 12 und dann ist es auch nicht die komplette Ausbildung wie beim Direkteinstieg ohne Vorbesitz.
Bissl spät für dich oder bist Du einfach nur schwer von Begriff ?
Mir wird es jetzt zu blöd mit dir, scheinbar kannst Du nicht verstehen.
Hallo Patrick,
anders als die beiden anderen behaupten, kannst du auch von Klasse A1 auf A aufsteigen.
Dazu ist dann aber schon theoretischer und praktischer Unterricht erforderlich, aber zumindest beim praktischen weniger als bei einem Erwerb ohne Vorbesitz einer anderen Klasse.
Je nach deinem Können kann es natürlich sein, dass die Übungsfahrten nicht viel weniger sind, bei den besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) sind es aber nur 6 anstatt 12.
So steht es zumindest in der Anlage 4 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung:
https://www.gesetze-im-internet.de/fahrschausbo_2012/anlage_4.html
Aber am besten gehst du in die Fahrschule und erkundigst dich dort, da die anderen jetzt sicher schreiben werden, dass meine Antwort falsch ist.
Kannst uns danach ja mal informieren ;-)
Viele Grüße
Michael
anders als die beiden anderen behaupten, kannst du auch von Klasse A1 auf A aufsteigen.
Wer behauptet von den bisherigen 2 Antworten etwas anderes ?
Dazu ist dann aber schon theoretischer und praktischer Unterricht erforderlich, aber zumindest beim praktischen weniger als bei einem Erwerb ohne Vorbesitz einer anderen Klasse.
Dies nennt man Direkterwerb.
Dann gibt es eine Aufstiegsprüfung von Klasse A1 auf A2 und A2 auf A, dort ist nur eine Fahrprüfung nötig <-- kein Direkterwerb
Das ist Quatsch - beim Direkterwerb muss man 12 Sonderfahren machen, beim diesem Aufstieg - bei dem die Klasse A2 ausgelassen wird - nur 6.
Somit wird es für den Fragesteller günstiger und es lohnt sich nicht erst den A2 zu machen.
Und darum ging es hier in der Frage !!!
beim Direkterwerb muss man 12 Sonderfahren machen,
Beim Direkterwerb bei Vorbesitz der Klasse A1 sind keine 12 Sonderfahrten nötig, trotzdem ist dies ein Direkterwerb der Klasse A, und keine Aufstiegsprüfung wie von A1 auf A2 und A2 auf A.
Wurde dir aber bereits erklärt.
Hallo,
deine erste Aussage ist leider falsch - siehe meine Antwort.
Und in deiner zweiten Aussage wirfst du etwas durcheinander. Du sprichst von "normaler Fahrschule", also komplette Ausbildung für Klasse A, gibst aber die Sonderfahrten wie bei einem Aufstieg (6) an.
Beim Erwerb der Fahrerlaubnis ohne Vorbesitz sind es 12.
Viele Grüße
Michael