Was können mir meine Eltern mit 18 Jahren verbieten?

14 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kurz und knapp - ALLES und NICHTS!

Du wohnst noch bei Deinen Eltern und bist finanziell von ihnen abhängig. In dieser Konstellation ist wohl ein friedliches Miteinander die bessere Lösung. Also macht Rebellion vermutlich keinen Sinn und wenn man keinen Wert auf Stress legt, schon gar nicht.

Anders herum verstehe ich Deine Eltern nicht wirklich. Sind Deine Eltern sehr gläubig? Oder passt ihnen einfach die Nase Deines Freundes nicht?

Es gibt nämlich eine ganz alte Weisheit: "je mehr sie gegen Deinen Freund sprechen, um so mehr wird es Dich zu ihm ziehen!" Sie erreichen also genau das Gegenteil von dem, was sie vermutlich beabsichtigen.

Dir kann ich nur ans Herz legen, verfolge Deine weitere Ausbildung zielstrebig, damit Du schnell auch finanziell auf eigenen Füßen stehen kannst - das ist übrigen Deine "Pflicht" ab dem 18. Geburtstag. Und wenn Du Deinen Freund doch besuchst, dann denk an eine sichere Verhütung. Ansonsten bist Du schneller wieder im nächsten Abhängigkeitsverhältnis, als es Dir vielleicht lieb ist.

Du bist jetzt erwachsen und musst die volle Verantwortung für Dich alleine tragen. Somit kann Dir auch keiner mehr was verbieten, es gibt allerdings dann immer andere Wege....

bakkijen 
Fragesteller
 04.10.2019, 16:18

Es ist ja garnicht mein Ziel, Stress und Streit zu verursachen.. Aber ich habe auch keine Lust mehr, mich so behandeln zu lassen, als wüsste ich nicht was ich tue. Warum sie so strikt dagegen sind ,verstehe ich selbst nicht, da mein Freund immer Freundlich und zuvorkommend war. Bei meinem Vater bin ich mir ziemlich sicher, dass es daran liegt, dass ich ein Mädchen bin und er nicht akzeptieren mag, dass sein kleines Mädchen erwachsen ist.. bei meiner Mutter wiederum ist es einfach nur die Sorge.

Genau das habe ich Ihnen auch schon erklärt, nämlich: um so mehr man seinem kind etwas verbietet, um so größer ist das Bedürfnis, es zu tun. Bei mir trifft es ja eigentlich nicht ganz zu, da ich ihre Entscheidung immer akzeptiert hatte, jedoch genügt mir das langsam und ich möchte einfach nicht mehr behandelt werden, als wäre ich erst 14 Jahre alt.

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auchmama  04.10.2019, 17:16
@bakkijen

Genau das ist auch Dein gutes Recht!

Gib Deinen Eltern einfach noch ein wenig Zeit. Es ist sicher nicht für alle Eltern einfach, ihr Kind irgendwann los zu lassen. Schau, immerhin haben sie jetzt 18 Jahre auf Dich aufgepasst und das ganz sicher immer zuverlässig.

Vielleicht hilft Dir ja ein jeweiliges 4-Augen-Gespräch weiter. Schnapp Dir erst die Mama und unternehmt einen Mädels-Tag. Bei der Gelegenheit kannst Du Dich vielleicht mal für ihre bisherige Fürsorge bedanken und das sie Dir so viel Eigenverantwortung vermittelt hat, die Dir jetzt und immer ganz sicher sehr nützlich ist und sein wird.

Und dann ein paar Tage/Wochen später, schnappst Du Dir Deinen Papa für ein ähnliches Ritual.

Wenn Deine Eltern auf diese Weise merken, dass Du ihre Begleitung in Dein eigenständiges Leben zu würdigen weißt, dürfte so langsam ein Verstehen einsetzen, dass nun Dein Eigenständiges Leben tatsächlich begonnen hat!

Falls Du Dich noch nicht in Haus und Hof einbringst, dann wäre jetzt auch der richtige Zeitpunkt, dass Du Aufgaben im Haushalt und allem Drum und Dran übernimmst. Auch das zeigt Deinen Eltern, dass Du es mit dieser Eigenverantwortung ernst nimmst. Außerdem lernst Du dadurch, was alles nötig ist, wenn Du mal eine eigene Wohnung hast.

Binde Deine Eltern in Deinen Abnabelungsprozess mit ein. Sie fassen dann tatsächlich Vertrauen in Dich und verstehen dann auch leichter, dass die Zeit der Kindheit jetzt wirklich zu Ende ist.

Wir sind letztendlich alle nur Menschen mit Gefühlen. Und wen man lieb hat, dem soll es nun mal gut gehen.

Ich wünsche Euch alles erdenklich Gute, pass gut auf Dich auf und danke fürs Sternchen ⭐

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TW1920  17.09.2020, 21:43
damit Du schnell auch finanziell auf eigenen Füßen stehen kannst - das ist übrigen Deine "Pflicht" ab dem 18. Geburtstag. 

So nicht richtig. Die Eltern sind immer noch unterhaltspflichtig, so lange das Kind in dem Alter eine Ausbildung anstrebt oder gar macht!

Also können ihre Tochter gern vor die Tür setzen, dann wird das für die ziemlich teuer - je nachdem wo sie wohnt und wie die Mietpreise sind...

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auchmama  17.09.2020, 22:01
@TW1920

Leider scheinst Du in dieser Beziehung nur über etwas Halbwissen zu verfügen!

So einfach kann man nämlich die Geldbörse der Eltern nicht anzapfen.

Eltern sind zwar in der Pflicht die erste Ausbildung mit zu unterstützen - dennoch nicht in jedem Rahmen und auch nicht in jeder Höhe, den der Nachwuchs sich so vorstellt!

Außerdem werden die eigenen Einkünfte, in diesem Fall die Ausbildungsvergütung, auf einen evtl. noch bestehenden Anspruch auf Unterhalt, bis auf einen Freibetrag voll angerechnet. Eltern müssen auch erst mal leistungsfähig sein - ab Volljährigkeit steigt nämlich auch der Selbstbehalt der Eltern. Und wenn dann nix mehr übrig ist, dann gibt es auch keinen Unterhalt mehr fürs volljährige Kind. Sind evtl. noch minderjährige Geschwister mit in der elterlichen Familie zu versorgen - dann hat ein Volljähriger genauso das Nachsehen.

Die Eltern müssen auch keine eigene Wohnung fürs Kind finanzieren, wenn in der elterlichen Wohnung/Haus der Wohnraum für den Azubi zur Verfügung steht.

Wie Du siehst, teuer wird es in diesen Fällen dann wohl nur für den, der meint nur Ansprüche zu haben.

Das kann man übrigens alles im Internet nachlesen. Aber augenscheinlich verbreiten sich wohl nur diese Aussagen, dass Eltern immer NUR MÜSSEN - und dann kommt das böse erwachen..... denn auch die Unterhaltshöhe - also der gesetzliche Bedarf eines Azubis ist begrenzt und da muss dann auch schon mal ein WG-Zimmer reichen - wenn der Azubi sich das leisten kann....

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TW1920  17.09.2020, 22:59
@auchmama
Die Eltern müssen auch keine eigene Wohnung fürs Kind finanzieren, wenn in der elterlichen Wohnung/Haus der Wohnraum für den Azubi zur Verfügung steht.

Tja, da haben allerdings die Eltern die Wahl: zahlen oder Wohnraum zur Verfügung stellen. Nur weil unterhaltsberechtigte Person mal zum Freund fährt ist es kein Recht dies zu verwehren.

Wie Du siehst, teuer wird es in diesen Fällen dann wohl nur für den, der meint nur Ansprüche zu haben.

Eben nicht. Sofern die Eltern den Unterhalt nicht erbringen können, so erhält man Unterstützung der öffentlichen Hand.

denn auch die Unterhaltshöhe - also der gesetzliche Bedarf eines Azubis ist begrenzt

Hab auch nie gesagt, dass das unbegrenz ist, doch das sind deutlich über 700€ - in 2017 war mal die Deckelung bei 735€ - heute ist es mehr, weiß jetzt nicht den genauen Betrag. Davon geht dann halt noch das eigene Einkommen bis auf nen geringen Freibetrag weg.

da muss dann auch schon mal ein WG-Zimmer reichen

Bei den Eltern wohnen ist ja auch nix anderes. Unterhaltsansprüche dienen nicht zum Finanzieren eines tollen Lebenstandards, sondern stellen lediglich eine Grundsicherung dar!

Ne Freundin von mir hat nen Apartment seid vielen Jahren für 200€ (Genossenschaftswohnung) - ist kein Luxus, wem schlicht reicht kann so günstig Leben. Das was übrig bleibt reicht dann locker um vernünftig zu leben und die Ausbildung zu finanzieren...

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auchmama  17.09.2020, 23:17
@TW1920
Nur weil unterhaltsberechtigte Person mal zum Freund fährt ist es kein Recht dies zu verwehren.

Wo genau hat denn das einer behauptet?

Du grätscht hier nach Monaten in eine alte Frage rein, kommentierst mit "so nicht richtig", wo selbst die FS Stress vermeiden möchte und die Antworten dahin gehen, dass man ihr einen evtl. Unterhaltsanspruch, mit dem ganzen Drumherum erklärt, falls es durch Stress zu einem Rauswurf käme - alles also rein fiktiv - und ruderst nun mit Deinen Aussagen soweit zurück, dass die Antworten nun doch auch für Dich richtig sind!

Was soll denn sowas?

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wenn sie dir drohen mit rauswurf, dann lebst du eben mit der konsequenz, dass du nun eigenen wohnraum brauchst wenn du zurück kommst. wovon zahlst du die fahrt denn?

an sich ist es käse. sie müssen ihn ja nicht mögen. sage deinen eltern das du nächstes wochenende von fr-so zu deinem freund fährst und sonntag wieder da bist zum kaffee oder abendbrot.

sie müssen dich mit 18 natürlich nicht mehr beherbergen. ich glaub aber nicht, dass sie dich rauswerfen. sie werden einfach nur nicht wollen das du dort hin fährst. die gründe kennst nur du. tun sie es doch, müsstest du unterhalt von deinen eltern einfordern. so sie leistungsfähig sind müssen sie dann zahlen. wenn nicht kannst du schülerbafög und aufstockendes alg2 beantragen

bakkijen 
Fragesteller
 03.10.2019, 16:23

ich gehe für ein paar tage in den Ferien arbeiten und eigentlich sollte das geld für meinen Führerschein und Auto sein.

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TW1920  17.09.2020, 21:55
@wushelse

Nein, denn wenn sie nicht arbeitet und nicht genug verdienst, dann müssen die Eltern während der 1. Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr den Unterhalt finanzieren. Kann auch über 700€ betragen, den sie verpflichtend zahlen müssten. Alternativ können sie ihrer Tochter ja weiterhin ein Zimmer stellen. Kommt vermutlich deutlich günstiger.

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Da Du volljährig bist, dürfen Dir Deine Eltern es nicht verbieten, Deinen Freund besuchen zu fahren. Allerdings können sie sich weigern Deinen Freund in ihr Haus zu lassen. Rein theoretisch dürfen sie Dich wohl auch aus dem Haus werfen. Solange Du jedoch noch die Schule besuchst und Dich anschließend in Deiner ersten Ausbildung befindest, sind sie jedoch verpflichtet, solange Du noch nicht für Dich selbst sorgen kannst, Volljährigenunterhalt an Dich zu bezahlen, zumindest wohl, bis Du 25 Jahre alt bist. Besser ist es aber dennoch, wenn Du versuchst, Dich mit Deinen Eltern zu arrangieren. Deinen Freund besuchen zu fahren dürfen sie Dir jedoch definitiv nicht verbieten und das solltest Du Deinen Eltern auch freundlich, respektvoll aber klar rüberbringen.

bakkijen 
Fragesteller
 03.10.2019, 15:24

Klar das sowieso, da ich ja auch garnicht möchte, dass das ganze im Streit endet🙈

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wushelse  03.10.2019, 16:09

sie müssen nur unterhalt zahlen, wenn kind in schule oder ausbildung ist. ist es das nicht, fließt auch kein unterhalt mehr. können sie nicht zahlen, fließt auch kein unterhalt.

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wushelse  04.10.2019, 12:12
@NicoFFFan

nein hast du nicht. du behauptest, die eltern müssten unterhalt leisten bis kind 25 ist. müssen sie aber nicht. die 25 ist reine fiktion deinerseits.

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auchmama  04.10.2019, 12:51
@wushelse

....nun gehts leider in Wortklauberei über. Das die 25 nicht korrekt ist, haben wir bereits geklärt.

Und es steht in der Antwort keine Behauptung, sondern NUR "zumindest wohl" = ist für mich vom Leseverstehen gleichzusetzen mit "vermutlich".

Ansonsten sind die Hinweise auf eher noch "kleine Brötchen" backen absolut korrekt.

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auchmama  04.10.2019, 00:34
zumindest wohl, bis Du 25 Jahre alt bist.

Im normalen Unterhaltsrecht, gibt es keine Altersgrenze "25 Jahre"! Leider wird das Sozialrecht immer mal wieder mit dem Unterhaltsrecht verwechselt.

Ansonsten stimme ich all Deinen Ausführungen absolut zu 👼

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TW1920  17.09.2020, 21:50

Och, das würde so teuer kommen, dass die da gerne zu Kompromissen bereit sein werden, sobald ihnen bewusst wird wie teuer das werden würde^^

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auchmama  17.09.2020, 22:38
@TW1920

Nicht böse sein, aber Du schreibst wirr!

Es täte wirklich jeder Volljährige gut daran, wenn er/sie sich auch erwachsen benehmen würde und nicht nur von angeblichen teuren Pflichten der Eltern träumt!

Aber das haben wir Beide ja schon an anderer Stelle geklärt 😏

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TW1920  17.09.2020, 23:02
@auchmama

Vielleicht sollten ELtern nur nicht davon träumen, dass Kinder eine Ware sind??

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auchmama  17.09.2020, 23:23
@TW1920

Lass es doch gut sein! Solche Aussagen sind alles andere als für irgendwen wirklich hilfreich!

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Du bist volljährig. Da bist du rechtlich gesehen völlig selbstbestimmt. Aber hin und wieder ist es klug auf die Eltern zu hören. Unterhalte dich doch mal mit ihnen. Warum mögen sie ihn nicht?

bakkijen 
Fragesteller
 03.10.2019, 15:42

Ich habe schon mehrmals das Gespräch mit Ihnen gesucht, jedoch läuft es immer wieder auf das gleiche hinaus. Außerdem finde ich ihre Argumente in gewissen teilen widersprechend. Bei meiner Mutter denke ich, dass es wirklich nur die Sorge ist, aber mein Vater möchte einfach nicht akzeptieren, dass ich einen Freund habe und nicht mehr das kleine Mädchen bin. Als ich gestern mit Ihnen sprach, kam von meinem dad nur „wenn du einfach fährst, ist die hölle los“. Dazu kommt, dass ich das Gefühl habe, dass es bei ihm auch daran liegt, dass ich ein Mädchen bin. Bei meinem Zwillingsbruder heißt es andauernd, „das ist was anderes.“

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Nein. Deine Eltern können dir sowas nicht verbieten und auch "nein" zum raus Schmeißen, wenn du noch Schülerin bist und deine Eltern für dich Kindergeld beziehen geht das erst mit 25. Ansonsten müssen deine Eltern dir das Kindergeld aushändigen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
bakkijen 
Fragesteller
 03.10.2019, 15:32

vielen lieben dank!☺️🙈

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wushelse  03.10.2019, 16:23

nö, sie können kind direkt mit 18 rauswerfen. wenn sie unterhalt in höhe des kindergeldes zahlen, müssen sie auch das kindergeld nicht aushändigen. mit 25 hat das garnichts zu tun, dass ist eine reine erfundene fiktion deinerseits.

werfen sie kind raus, werden sie unterhaltspflichtig. können sie nichts zahlen, dann fließt eben kein unterhalt und kind steht trotzdem vor der tür.

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Redekunst  03.10.2019, 18:38
@wushelse

Keine Fiktion, hier in NRW, konnten mich meine Eltern damals nicht raus werfen, da sich das Amt nicht bereit erklärt hat, für mich aufzukommen, dies besagte dann, ich müsste bis 25 bleiben, ansonsten hätte ich meine Ausbildung abbrechen müssen und hätte dafür Schadensersatz verlangen können, also Fiktion sieht anders aus, Grüße.

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wushelse  04.10.2019, 12:11
@Redekunst

es ist deine fiktion. sie hätten dich einfach rauswerfen können. das amt hätte für dich aufkommen müssen und hätte dies auch getan. du hast dich einfach nur abwimmeln lassen. deine eltern hätten für dich kein schadensersatz geleistet. sie hätten eventuell unterhalt leisten müsesn. konnten sie das nicht, wäre wieder das amt, welches du auch immer meinst eingesprungen auf antrag. nette geschichten die man dir erzählt hat. nett das deine eltern sich haben beeindrucken lassen. sie hätten es aber nicht gemusst.

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Redekunst  04.10.2019, 15:33
@wushelse

Haha, wie weit willst du es den noch drehen, mit du Recht hast? Wenn schon Erfahrungsberichte nicht stimmen, na dann...wird schon passen.

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auchmama  04.10.2019, 17:41
@Redekunst

Dann lebten Deine Eltern vermutlich von Sozialleistungen? Denn diese Altersgrenze, 25 Jahre, bezieht sich aufs Sozialrecht. Wenn nämlich vom Amt bereits eine Wohnung finanziert wird, hat ein U25 keinen Anspruch darauf, dass ihm auch noch eine eigene Wohnung finanziert wird!

Leider wird von vielen das "normale" Unterhaltsrecht mit dem "Sozialrecht" in einen Topf geworfen und das kann man so einfach nicht machen, weil es 2 unterschiedliche Paar Schuhe sind!

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Redekunst  04.10.2019, 18:34
@wushelse

Hast du nur leider nicht..aber versuch macht ja bekanntlich klug...oder so, hau in die Tasten, ich bin out :)

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auchmama  04.10.2019, 09:58
.....geht das erst mit 25. Ansonsten.....

Es gibt im normalen Unterhaltsrecht keine Altersgrenze 25 Jahre! Leider wird hier immer mal wieder das Sozialrecht mit dem Unterhaltsrecht verwechselt!?

Wenn Eltern nach dem Auszug eine Kindes Unterhalt in mindestens der Höhe des Kindergeldes leisten, so steht das KG auch weiterhin den Eltern zu!

Sowas kann man alles nachlesen, bevor man etwas schreibt, was einfach nicht zutrifft.

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TW1920  17.09.2020, 21:57
@auchmama

Jep, das Kindergeld ist ja als Unterstützung für den Kindesunterhalt gedacht um Familien respektive hier die Eltern zu entlasten.

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auchmama  17.09.2020, 22:06
@TW1920

Oh, hier hast Du wohl erst mal nachgelesen und Dein Wissen, zumindest zum KG, vervollständigt 🙃

Kindergeld oder Steuervorteil für die Eltern = wird ja sowieso erst nach Ablauf des Steuerjahres vom FA geprüft 👌

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