Was kann ich rechtlich machen ,wenn mich eine Lehrerin unfair bewertet?

5 Antworten

Das sind nun ungenaue Angaben zur Grundlage der Notenbewertung.

Du solltest die Lehrerin fragen, wie deine 5 genau zustandekommt

Der Lehrer hat dir gegenüber Auskunftspflicht und sollte die Notengebung transparent halten und begründen können. Auch habt ihr ein Anrecht darauf zu erfahren, wie sich die Gesamtnote zusammensetzt (Prozentual) und was in die Sonstigen Leistungen in dem jeweilgen Fach einbezogen wird.

Das reine Beteiligen ist kein Indiz, es kann sein, dass die Qualität nicht den Anforderungen entspricht, auch kommt es vor, dass ein Schüler "untergeht" oder es ist tasächlich eine unverhältnismäßige Benotung. Das alles sind jedoch Spekulationen.

Also ist es sinnvoll zunächst das Gespräch zu suchen.

Ich glaube du überschätzt dich gewaltig. Es liegt nicht immer an den bösen Lehrern. Wenn du eine 5 schreibst hast du die Möglichkeit diese von einem anderem Lehrern nochmal kontrollieren zu lassen. Bei den Noten bis 4 kannst du wenig machen.

Du kannst nur bei Formfehlern rechtlich vorgehen. Die Chancen dafür liegen bei Null.

Offensichtlich bist du keine 1er-Schülerin. Es kommt nicht auf die Quantität sondern v.A. auf die Qualität der Beiträge an.

Wenn du nicht weißt, wie die Note zustande kommt, musst du die Lehrerin ansprechen.

Such das Gespräch mit ihr und lass es Dir genau erklären.

Es wird wohl nicht nur Noten auf Mitarbeit geben...

Müssen eben die schriftl. Arbeiten besser sein.