Darf eine Lehrerin eine Schülerin mit zu sich nach Hause holen(rechtlich gesehen)?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo!

Ich kannte in meiner Berufsschulzeit einen Lehrer, der eine aus ganz prekären Familien stammende Schülerin bei sich hat wohnen lassen, weil sie zuhause nicht mehr wohnen konnte. Sie wohnte aber dort in seiner Einliegerwohnung und war auch schon längst über 18, durfte also frei wählen.

Allgemein darf ein Kind/ein Jugendlicher in der Tat seinen Lehrer besuchen bzw. sich bei diesem aufhalten -----> da spricht nix gegen, auch über Nacht nicht. Solange es die Eltern wissen und zustimmen, ist auch die Übernachtung nicht ausgeschlossen.

Es stellt sich dabei jedoch die Frage, wie das im Kollegium ankommt.

Wenn die Lehrerin die Schülerin nach Hause nimmt, um ihr bei den Aufgaben zu helfen, darf sie das auch, nimmt sie sie allerdings mit, um dort zu wohnen, dann braucht sie die Genehmigung des Jugendamtes oder der sorgeberechtigten Eltern, sonst ist es Kindesentzug und strafbar!

Woelfin1  26.06.2017, 17:53

Genau so sehe ich das auch...denn "vorübergehend" heißt für mich mehrere Tage

1

Wenn es um Nachhilfeunterricht geht, ist das durchaus möglich.

Wenn es um einen vorübergehenden Verbleib (Übernachtung) geht, der gegen den Willen der Eltern oder nicht abgesprochen ist, dann macht sie sich strafbar, denn die Erziehungsberechtigten haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn die Lehrerin sich engagieren möchte, dann sollte sie in diesem Fall einen engen Kontakt zum Jugendamt suchen. Dieses prüft, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt und das Kind vorrübergehen anderswo untergebracht wird.

wenn es darum geht das die Schülerin bei der Lehrerin Nachhilfe bekommt oder so, dann geht das in Absprache mit den Eltern auf jeden Fall. Die Lehrerin darf aber nicht die Schülerin ohne Wissen der Eltern bei sich behalten. Das könnte man als Entführung Minderjähriger anzeigen. Da es sich um eine Lehrerin handelt geht man davon aus, dass diese so was weiß.