Was ist passiert wenn man bei einer Flucht aus der DDR, von der Stasi aufgehalten wurde?

2 Antworten

Wenn jemand bei einem Fluchtversuch aus der DDR von der Stasi aufgehalten wurde, konnte das verschiedene Konsequenzen haben. In einigen Fällen wurden Flüchtende festgenommen und verhört. Sie wurden oft vor Gericht gestellt und konnten mit Haftstrafen oder anderen Strafen belegt werden. In anderen Fällen wurden Flüchtende bei dem Versuch, die Grenze zu überqueren, sogar erschossen. Es hing von den Umständen des Vorfalls und der Entscheidung der Stasi-Beamten ab.

Es erfolgte immer eine Festnahme. Selbst Angehörige erfuhren wenig und meist sehr spät davon. Anwalt wurde gestellt, natürlich vom Staat. Der war quasi nur da. Meist folgte ein nicht öffentliches Verfahren sowie eine mehrjährige Haftstrafe in speziellen Gefängnissen für politische Gefangene, bekannt: das "Gelbe Elend" Bautzen.

Man wurde diversen und oft sehr subtilen Folterungen ausgesetzt, darunter Schlafentzug, Licht an/aus, tagelange Befragungen, auch um an Mitwisser und Sympathisanten heranzukommen. Oft wurden Angebote für eine Spitzeltätigkeit für eine vorzeitige Haftentlassung unterbreitet. Manche wurden von der BRD freigekauft. Manche wurden auch abgeschoben. Manche verschwanden ganz leise. Die meisten waren anschließend gebrochene Personen.